Nach Kärnten, Vorarlberg, Steiermark und dem Burgenland hat die erste Klagewelle gegen die Vorschreibungen nun Wien erreicht. Mehr als ein Dutzend Klagen sind in der Bundeshauptstadt sowohl von Privatpersonen als auch von Rechtsanwälten eingebracht worden, heißt es aus dem zuständigen Arbeits- und Sozialgericht.
Österreichweit sind laut Gesundheitsministerium insgesamt 626 Rückforderungsbescheide versandt worden – 530 in Sachen Zuschuss, 96 beziehen sich auf das Kindergeld an sich.
Die umstrittenen Stichproben wurden bisher für die Jahre 2002 und 2003 durchgeführt. Die Überschreitungen seien teilweise massiv, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Spitzenreiter bliebe aber nach wie vor jener Vorarlberger, der eine Rückzahlungsvorschreibung von 10.000 Euro erhalten hat, so ein Ministeriumssprecher.
Wenn die Kontrolle der Folgejahre (2003-2006) beginnt, dann werde es zu einem starken Anstieg der Klagen kommen, prophezeit man in der Arbeiterkammer. Begründung: Im Jahr 2002 wurde das Kindergeld eingeführt, damals haben es vor allem Eltern von Unter-Einjährigen in Anspruch genommen.
In den Folgejahren sind diese vermehrt wieder in die Erwerbstätigkeit zurückgekehrt. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dadurch die Zuverdienstgrenze überschritten haben, ist somit höher, erläuterte die Leiterin der AK-Frauenabteilung Ingrid Moritz gegenüber der APA. Die AK pocht daher auf ihre Forderung, statt dem gesamten Kindergeld nur den überschrittenen Betrag von den Eltern zurückzuverlangen.
Funkstille herrscht derzeit zwischen dem Gesundheitsministerium und der Salzburger Gebietskrankenkasse. Salzburger GKK-Direktor Harald Seiss hatte sich geweigert, Rückforderungsbescheide zu verschicken, da er wie die Arbeiterkammer auf eine Änderung der Regelung hofft.
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