Der Mann hielt sich für einen Teufel, als er am 18. September 2014 mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 18 Zentimeter auf den Vater losging.
Er fügte diesem zwölf Stichverletzungen am Hinterkopf, am linken Ohr und an Schulter und Oberarm zu. Wie Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer darlegte, war beim Täter Zurechnungsunfähigkeit gegeben, weshalb er nicht wegen versuchten Mordes belangt werden konnte.
Mann hielt sich für Teufel: Halluzinationen
Mit 17 war bei dem jungen Mann eine psychische Erkrankung diagnostiziert worden. Er hörte Stimmen, und manchmal, wenn er in den Spiegel sah, vermeinte er, der Teufel blicke ihm entgegen. Gegen seine paranoide Schizophrenie bekam der Betroffene Medikamente verschrieben, die er aber oft nicht einnahm. Stattdessen konsumierte er Drogen, was seinem Gesundheitszustand naturgemäß abträglich war.
Der Kranke wurde mehrfach stationär behandelt, und nach jeder Entlassung kam er wieder bei seinem Vater unter, der sich fürsorglich um den 28-Jährigen kümmerte. Bis zu der Messerattacke sei es nie zu Gewalttätigkeiten oder brenzligen Situationen gekommen, versicherte der Vater als Zeuge dem Schwurgericht (Vorsitz: Nina Steindl). Der psychiatrische Sachverständige führte den plötzlichen Gewaltausbruch auf einen “akut psychotischen Zustand” zurück.
Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist bereits rechtskräftig.
(APA)
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