Der 49-Jährige soll in seiner Zeit bei einem in der Wiener Stadtliga vertretenem Club an einem elfjährigen Spieler geschlechtliche Handlungen vorgenommen haben. Jahre später, als sein eigener Sohn elf wurde, missbrauchte er auch diesen. Danach unternahm der Vater immer wieder Versuche, sich seinem Sohn zu nähern, “aber ich habe mich gedrückt und bin ihm aus dem Weg gegangen”, erklärte der mittlerweile 18-Jährige nun als Zeuge vor Gericht.
Sohn zeigte seinen Vater an
Die Missbrauchshandlungen wären vermutlich nie aufgeflogen, hätte der 49-Jährige nicht im vergangenen Dezember seinem Sohn und dessen Freundin erzählt, dass er derzeit einen Buben trainiere, mit dem er gern die Nacht verbringen würde. Die Freundin wurde stutzig, worauf ihr zunächst der 18-Jährige berichtete, dass sich vor einigen Jahren sein Vater an ihm vergangen habe.
In weiterer Folge sah sich das Paar das Facebook-Profil des Mannes an und entdeckte, dass dieser mit zahlreichen jungen Buben verlinkt war. Auf der Pinnwand eines 13 Jahre alten Knaben hatte der 49-Jährige tatsächlich den Wunsch nach einer gemeinsamen Nacht geäußert. Daraufhin zeigte der Sohn seinen Vater an.
Fußballtrainer missbrauchte Elfjährigen
Der mittlerweile 28-Jährige Spieler schilderte als Zeuge , dass ihn der Trainer regelmäßig geküsst und auch an intimen Stellen berührt habe und wiederholt mit ihm kuscheln habe wollen. Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab: “Ich bekenne mich schuldig. Es stimmt alles, was da im Strafantrag drinnen steht.” Er habe seine Neigungen jahrelang verdrängt, “bis ich Zuneigung zu dem Spieler verspürt habe. Das war ein Schock. Ich bin auf einmal auf die Idee gekommen, dass mir Männer gefallen.”
Den eigenen Sohn missbraucht zu haben, führte der 49-Jährige auf übermäßigen Alkoholkonsum zurück. Außerdem habe er sich damals “allein” gefühlt, nachdem seine Ehefrau Scheidungsabsichten geäußert hatte.
Zu zweieinhalb Jahre Haft verurteilt
Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren erschienen dem Gericht zweieinhalb Jahre Haft schuld- und tatangemessen. Davon wurden zehn Monate unbedingt ausgesprochen. Den Rest bekam der bisher Unbescholtene unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Als Trainer darf der 49-Jährige künftig keine Minderjährigen mehr betreuen. (APA)
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