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Wiener Betrügerin erschlich sich Geld für Luxusleben: Zwei Jahre Haft

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©APA (Sujet)
Weil eine Frau zur Wiener High Society gehören wollte, ließ sie sich von mehreren Personen ihren Lebensstil finanzieren. Dafür wurde die Hochstaplerin nun zu zwei Jahren Haft verurteilt.

“Ich habe schäbigst betrogen, um mich in dem oberflächlichen High Society-Kreis der Wiener Innenstadt zu halten”, hat eine 30-jährige Frau am Dienstag am Landesgericht gebeichtet. Ihrem Geständnis zufolge war es ihr “irrsinnig wichtig, dass man dazu gehört und am richtigen Tisch sitzt”. Weil sie sich das auf Kosten anderer finanzierte, wurde sie wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt.

Auch ehemaliger Fußballspieler unter Opfern

Ein Schöffensenat (Vorsitz: Thomas Spreitzer) verhängte über die Frau mit persischen Wurzeln zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt. Zu ihren Opfern zählte auch ein prominenter Fußball-Profi, der bisher über 30 Mal das Trikot der Nationalmannschaft trug. Ihm soll sie gemeinsam mit einer mutmaßlichen Mittäterin, die einige Wochen mit dem Kicker liiert war und gegen die ein separates Verfahren läuft, 15.000 Euro herausgelockt haben. Er habe sich “aus Gutmütigkeit” auf die Sache eingelassen, sagte der Fußballer als Zeuge. Auf Vorhalt des Richters, dass das sehr leichtgläubig gewesen sei, meinte der Sportler: “Im Nachhinein war’s eine gute Lehre für mich. Ich werde was lernen.”

Mehrere andere Männer, die die Angeklagte beim Fortgehen kennenlernte, hatten ihr mit “Darlehen” ausgeholfen. Die 30-Jährige erzählte ihnen von angeblichen Notlagen oder von aussichtsreichen Projekten, für die sie Investoren suche. In Wahrheit hatte die Frau nicht mehr als ein abgebrochenes Publizistik-Studium und als Berufserfahrung eine vierwöchige Tätigkeit am Magistrat einer größeren niederösterreichischen Marktgemeinde vorzuweisen. Dort habe man sie nach dem Probemonat nicht verlängert, “weil mein Arbeitsstil zu modern war”, wie sie vor Gericht behauptete. Abgesehen davon sei sie bisher “als Freelancerin, als Social Media-Beraterin” tätig gewesen.

Angeklagte täuschte Notlagen vor

Um sich ihre regelmäßigen Ausflüge in noble Innenstadtlokale und angesagte Clubs leisten zu können, täuschte die Angeklagte einen Bachelor-Abschluss und den Betrieb eines eigenen Unternehmens vor, wobei sie als Firmensitz “Museumsquartier 1, 1010 Wien” angab. “Das Museumsquartier liegt halt im siebenten Bezirk”, belehrte sie Richter Thomas Spreitzer. In einem anderen Fall hatte sie als angebliche Adresse ihrer Firma den Maria-Theresien-Platz behauptet. “Dort ist das Kunsthistorische Museum. Schon sehr nobel”, bemerkte Spreitzer trocken.

“Sie hat eine Wahrnehmungsstörung. Sie sieht die Dinge nicht so, wie wir sie sehen”, führte Verteidiger Andreas Strobl ins Treffen. Seine Mandantin habe “in einer Scheinwelt gelebt”, sich nach ihrer Inhaftierung im Gefängnis aber bereits einen Platz in einer psychotherapeutischen Betreuungseinrichtung beschafft.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Im Vorjahr war die Frau erstmals vom Landesgericht verurteilt worden, weil sie sich um 38.000 Euro ihre Zähne auf Hochglanz richten hatte lassen. Den Zahnarzt bezahlte sie nicht. Dafür kassierte sie zehn Monate auf Bewährung. Dessen ungeachtet setzte sie weitere betrügerische Handlungen, ehe sie sich Ende Juni 2018 freiwillig der Polizei stellte. Ihr sei nach ihrem 30. Geburtstag klar geworden, dass es so nicht weiter geht, vertraute sie nun dem Gericht an: “Nach der Haft möchte ich rausgehen und das Leben einer normalen 30-Jährigen führen. Ich habe den Hunger rauszugehen, um meine Kapazitäten und Talente zu nutzen”.

Neben dem prominenten Fußballer hatte sie auch Kontakt zu einem ehemaligen Bundesliga-Kicker, der inzwischen in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus einen Cevapcici-Stand betreibt. Ihn soll die 30-Jährige um 2.000 Euro angepumpt haben – erfolglos. Am Ende wurde sie wegen eines angerichteten Gesamtschadens von knapp 73.000 Euro verurteilt. Nach Rücksprache mit ihrem Verteidiger akzeptierte sie die Entscheidung. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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