Die nötigen gesetzlichen Änderungen werden kommende Woche im zuständige Ausschuss beschlossen, teilte der zuständige Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) am Freitag der APA mit.
Konkret wird die Novelle der Wiener Gemeindewahlordnung dahingehend geändert, dass künftig einem Wähler dann erneut eine Wahlkarte ausgestellt werden kann, wenn die ursprüngliche zuvor durch eine dritte Person verwendet wurde. Grund für die Gesetzesänderung ist ein Anlassfall aus der Nationalratswahl im September.
Wahlkarte in Wien falsch ausgeliefert
Ein Wiener konnte sein Wahlrecht nicht nutzen, da seine beantragte und bei der Post hinterlegte Wahlkarte irrtümlich an eine Frau mit gleichem Nachnamen ausgehändigt wurde. Diese füllte die Wahlkarte aus, unterschrieb und schickte sie zurück an die Wahlbehörde. Als das Missverständnis aufgeklärt wurde, musste die Wahlkarte für nichtig erklärt werden, weil sie nicht von der berechtigten Person ausgefüllt worden war. Der Mann selbst konnte sein Wahlrecht nicht ausüben, da die Ausstellung eines Duplikats nach Gesetzeslage der Nationalratswahlordnung nicht möglich ist.
Lücke in der Wahlordnung
Um derlei Fälle bei der künftigen Wien-Wahl zu vermeiden, "repariert Wien als erstes Bundesland eine Lücke in der Wahlordnung", so Czernohorzsky. Das Duplikat wird allerdings nur dann ausgestellt, wenn die irrtümlich falsch ausgehändigte Wahlkarte von der Behörde sichergestellt werden kann. Damit werde eine Doppelwahl ausgeschlossen, hieß es. Auch wenn dem Rathaus bisher nur "Einzelfälle" aus der Vergangenheit bekannt sind, sei die Anpassung insofern nötig, um das Wahlrecht jedes Einzelnen sicherstellen zu können.
Die Duplikatsmöglichkeit in Wien gilt freilich nur für Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen. Denn für die Nationalratswahlordnung ist der Bund zuständig.
(APA/red)
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