Diese dürfen offiziell seit Sonntag aufgestellt werden und prägen auch bereits das Stadtbild. Bis zu 1.100 Stück davon darf jede Partei anbringen. Nur das BZÖ verzichtet auf diese Form der Wahlwerbung.
Per Verordnung ist geregelt, dass die Ständer ab fünf Wochen vor bis maximal eine Woche nach der Wahl erlaubt sind. Sie dürfen weder den Verkehr, noch Fußgänger behindern. Zu Kreuzungen muss ein Abstand von fünf Metern sichergestellt sein.
Die Einhaltung der Vorschriften überprüft die städtische Verkehrsabteilung (MA 46). Sie vergibt auch Aufkleber mit fortlaufender Nummerierung, damit geprüft werden kann, ob das Limit von 1.100 Stück auch wirklich nicht überschritten wird. Außer dem BZÖ haben nach Angaben vom Peter Lenz, Chef der MA 46, alle Rathaus-Parteien sowie mehrere kleine Gruppierungen Standorte beantragt.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.