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Wien: Universität darf Zugang individuell beschränken

Bei Medizin gibt es in jedem Fall ein Aufnahmeverfahren.
Bei Medizin gibt es in jedem Fall ein Aufnahmeverfahren. ©APA/ROBERT JAEGER
Zusätzlich zu den allgemeinen Zugangbeschränkungen dürfen vier Unis auch an lokal überlaufenden Gegenständen ein Aufnahmeverfahren durchführen. Die Uni Wien und die Boku sind zwei davon.

Vier Universitäten dürfen zusätzlich zu den allgemeinen Zugangsbeschränkungen in bestimmten Fächern auch an lokal überlaufenen Gegenständen ein Aufnahmeverfahren durchführen. Konkret erhalten die Unis Wien, Graz und Linz sowie die Universität für Bodenkultur (Boku) diese Möglichkeit, heißt es im Entwurf der neuen “Universitätszugangsverordnung”.

Beschränkungen auf der Uni Wien

Die Voraussetzungen für die neue Beschränkungsmöglichkeit wurden bereits vor längerem im Universitätsgesetz festgelegt. Zur Anwendung kommt sie, wenn bestimmte Schwellenwerte beim Betreuungsverhältnis sowie den Studienanfängerzahlen bzw. den Zahlen der prüfungsaktiven Studenten erreicht bzw. überschritten werden. In der Verordnung, die nun in Begutachtung geht, wird konkretisiert, welche Universität in welchen Fächer zusätzlich individuelle Zugangsregeln einführen kann und wie viele Studienplätze sie dabei anbieten muss.

Die Uni Wien darf etwa den Zugang in den Studienrichtungen Kunstgeschichte, Musikwissenschaft, Theater-, Film- und Medienwissenschaft, Deutsche Philologie, Sprachwissenschaft, Politikwissenschaft, Soziologie, Kultur- und Sozialanthropologie sowie Chemie beschränken. Die Uni Graz kann dies in den Umweltsystemwissenschaften, die Uni Linz in Wirtschaftspädagogik und die Boku in der Forst- und Holzwirtschaft.

Manche Fächer sind grundsätzlich beschränkt

Jedenfalls Gebrauch davon machen die Uni Graz, die Boku sowie die Uni Wien – letztere allerdings zumindest vorerst nicht in allen Fächern, sondern nur in Politikwissenschaften, Kultur- und Sozialanthropologie, Soziologie und Chemie. Für Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) ist die Verordnung “der letzte Baustein der Universitätsfinanzierung neu, mit dem die Universitäten nun auch ein universitätsspezifisches Instrumentarium bekommen, vorhandene Kapazitätsprobleme selbst zu lösen, die es jeweils nur an einzelnen Universitäten gibt”, hieß es in einer Aussendung.

Außerdem werden in der Verordnung erstmals Betreuungsrichtwerte für die einzelnen Studienfelder festgelegt – also wie viele Prüfungsaktive auf einen Professor kommen sollen. Die Werte reichen dabei von eins zu 40 in Studienfeldern wie Geistes- Rechts- und Wirtschaftswissenschaften bis zu eins zu 15 in Medizin- und Veterinärmedizin bzw. eins zu zehn in der Musik und darstellenden Kunst an Kunstunis. Als prüfungsaktiv betrieben gilt dabei ein Studium, wenn im Studienjahr Prüfungen im Ausmaß von mindestens acht Semesterstunden oder 16 ECTS abgelegt wurden. Zum Vergleich: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird.

Schon jetzt zahlenmäßig beschränkt werden darf der Zugang in Medizin, Veterinärmedizin, Psychologie, Publizistik, Architektur und Städteplanung, Biologie, Informatik, Wirtschaftswissenschaften und Pharmazie. Dazu kommen noch ab Herbst österreichweit Jus, Fremdsprachen und Erziehungswissenschaften. Ebenfalls Aufnahmsprüfungen gibt es in Sport, künstlerischen und Lehramtsstudien: Dort wird allerdings keine Platzzahl festgelegt.

Wegweiser durch den Beschränkungsdschungel

An den öffentlichen Universitäten gibt es schon jetzt eine Vielzahl an Zugangsbeschränkungen, die nach und nach entstanden und unterschiedlich ausgestaltet sind. Ein Überblick:

ZUGANGSBESCHRÄNKUNG MIT QUOTENREGELUNG:

Die in der Öffentlichkeit bekannteste Zugangsregelung betrifft das Studium der Human- und Zahnmedizin an den drei Medizin-Unis in Wien, Graz und Innsbruck sowie der Uni Linz. Insgesamt stehen für Studienanfänger aktuell 1.680 Plätze zur Verfügung (mit Endausbau des Medizinstudiums in Linz 2022/23: 1.800), beim jährlichen Aufnahmetest treten jedes Mal rund achtmal so viele Interessenten an. Die Plätze werden dabei nach einer Quotenregelung vergeben: 75 Prozent der Studienplätze sind für Personen mit österreichischem Maturazeugnis reserviert, 20 Prozent gehen an Bewerber aus EU-Staaten und fünf Prozent an Kandidaten aus Drittstaaten. Ab 2019 soll die Quotenregelung in Zahnmedizin wegfallen.

ZUGANGSBESCHRÄNKUNG OHNE QUOTENREGELUNG:

In den Fächern Psychologie und Veterinärmedizin sind die Platzzahlen ebenfalls beschränkt – allerdings ohne Quotenregelung für Österreicher. In der Veterinärmedizin stehen rund 200 Anfänger-Studienplätze zur Verfügung (dazu kommen noch insgesamt 65 für Pferdewissenschaften und Biomedizin/Biotechnologie). Die Auswahl erfolgt dabei über ein mehrstufiges Verfahren, das neben dem Ergebnis eines Aufnahmetests auch Zeugnisnoten miteinbezieht. In der Psychologie gibt es ab 2019/20 österreichweit 1.300 Plätze (bisher: 1.245), für deren Vergabe nur das Ergebnis beim Aufnahmetest maßgeblich ist.

ZUGANGSBESCHRÄNKUNG “IM KONTEXT EINER KAPAZITÄTSORIENTIERTEN, STUDIERENDENBEZOGENEN UNIVERISTÄTSFINANZIERUNG”:

In diese Gruppe fallen die Beschränkungen in den Studienfeldern Architektur und Städteplanung (österreichweit 2.020 Plätze), Biologie und Biochemie (3.700), Informatik (ab 2019/20: 2.800; bisher waren es 2.500), Wirtschaftswissenschaften/Management und Verwaltung (10.630), Pharmazie (1.370) sowie Publizistik/Kommunikationswissenschaften (1.530). Mit dem Wintersemester 2019/20 neu hinzu kommen außerdem Beschränkungen in Jus (4.300), Fremdsprachen (3.020) und Erziehungswissenschaften (1.460). Diese Gesamtplätze werden auf die einzelnen Unis verteilt. Aufnahmeverfahren dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn die Zahl der Studienwerber an der jeweiligen Uni die Zahl der Plätze übersteigt.

EIGNUNGSPRÜFUNGEN

Diese gelten für Sport, künstlerische Studien und Lehramtsstudien. Dabei gibt es – zumindest offiziell – keine Platzbegrenzungen. Jeder Studienwerber, der (für Sport) die geforderte “körperlich-motorische Eignung”, für künstlerische Studien die “künstlerische Eignung” bzw. für Lehramtsstudien die “leistungsbezogenen, persönlichen, fachlichen und pädagogischen Kompetenzen” nachweist, wird demnach aufgenommen. Nachgewiesen werden diese im Regelfall durch Aufnahmeprüfungen vor Studienbeginn.

STANDORTSPEZIFISCHE REGELUNGEN:

Neu ermöglicht werden ab Wintersemester 2019 rein standortbezogene Beschränkungen: Diese können eingeführt werden, wenn ein Studium nur an einer bestimmten Uni überlaufen ist bzw. überlaufen zu werden droht. Mit 2019/20 betrifft das vier Unis, nämlich die Uni Wien (in Kunstgeschichte, Deutsche Philologie, Soziologie, Kultur- und Sozialanthropologie, Chemie, Musik-, Theater-, Sprach- sowie Politikwissenschaft), die Uni Graz (Umweltsystemwissenschaften), die Uni Linz (Wirtschaftspädagogik) und die Universität für Bodenkultur (Boku; Forst- und Holzwirtschaft).

EIGNUNGS-FEEDBACK:

Ebenfalls ab Herbst 2019 sollen durch Verordnung des Rektorats vor dem Beginn aller Bachelor- und Diplomstudien “Eignungs-Feedbacks” möglich sein – wobei es sich allerdings um keine eigentliche Zugangsbeschränkung handelt. So können vor der Inskription zwar etwa die Absolvierung von Online-Assessments oder die Abgabe von Motivationsschreiben verlangt werden. Diese dürfen dann auch bewertet werden, das Abschneiden dabei hat aber keine Auswirkungen auf die Aufnahme.

(APA/Red)

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