AA

Wiederbetätigung: 19-Jähriger schuldig gesprochen

Bludenz -  Ein 19-jähriger Mann aus Bludenz ist am Mittwoch von den Geschworenen am Landesgericht Feldkirch wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu 1.080 Euro unbedingter Geldstrafe sowie acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Bursche hatte auf der Internetplattform Facebook antisemitische und ausländerfeindliche Hetzparolen veröffentlicht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Anklage ausgedehnt
Schwurgericht um Naziparolen
Bilder vom Naziprozess

Neben wiederholten, einschlägig rechtsextremen Postings soll der Mann auch mehrfach Fotos von seinen Hakenkreuz- und Runenzeichen-Tätowierungen online gestellt haben. Facebook sperrte seinen Account dreimal, immer wieder meldete sich der 19-Jährige unter neuem Namen an. Ein aufmerksamer User zeigte den Mann schließlich an.

Im Prozess zeigte sich der 19-Jährige einsichtig. Seine Tätowierungen habe er entfernen beziehungsweise überstechen lassen, so der junge Mann. Ein Zeuge aber gab vor Gericht an, dass es auch nach dem angeklagten Tatzeitraum – Mai bis Juli 2010 – weitere Postings gab. “Das enttäuscht mich”, so der leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele, der zumindest eine unbedingte Geldstrafe forderte.

In den nächsten drei Jahren darf sich der Mann laut dem Urteil keine weiteren Gesetzesverstöße zuschulden kommen lassen, sonst muss er die Bewährungsstrafe absitzen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung akzeptierten das Urteil, damit ist es rechtskräftig.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Bludenz
  • Wiederbetätigung: 19-Jähriger schuldig gesprochen