Neben wiederholten, einschlägig rechtsextremen Postings soll der Mann auch mehrfach Fotos von seinen Hakenkreuz- und Runenzeichen-Tätowierungen online gestellt haben. Facebook sperrte seinen Account dreimal, immer wieder meldete sich der 19-Jährige unter neuem Namen an. Ein aufmerksamer User zeigte den Mann schließlich an.
Im Prozess zeigte sich der 19-Jährige einsichtig. Seine Tätowierungen habe er entfernen beziehungsweise überstechen lassen, so der junge Mann. Ein Zeuge aber gab vor Gericht an, dass es auch nach dem angeklagten Tatzeitraum – Mai bis Juli 2010 – weitere Postings gab. “Das enttäuscht mich”, so der leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele, der zumindest eine unbedingte Geldstrafe forderte.
In den nächsten drei Jahren darf sich der Mann laut dem Urteil keine weiteren Gesetzesverstöße zuschulden kommen lassen, sonst muss er die Bewährungsstrafe absitzen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung akzeptierten das Urteil, damit ist es rechtskräftig.
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