Dabei muss beachtet werden, ob es sich um Kurzzeitpflege, Langzeitpflege oder dauernde stationäre Pflege handelt. Herr Alge wies darauf hin, dass zur Sicherung der Lebensqualität der Patienten, die ambulante der stationären Versorgung vorzuziehen ist. Er erklärte auch wie die Kosten für die Pflege aufgebracht werden, welche Zuschüsse für die Finanzierung vom Land Vorarlberg und vom Bund wirksam gemacht werden können und dass kein Patient Bittsteller ist, sondern dass ihm das beantragte Geld zusteht. Der Hinweis, dass auch pflegende Angehörige entlastet werden müssen und sie dabei auch von der öffentlichen Hand finanziell unterstützt werden, überraschte manchen Zuhörer. Der Referenten konnte ausführlich erklären, welche Auswirkungen es hat, wenn Vermögensübertragungen vor einem Heimaufenthalt gemacht werden. Herr Alge erläuterte auch die Fortsetzung des Verfahrens bei Tod und den eventuellen Rückgriff auf die Verlassenschaft. Dass die zuständigen Mitarbeiter bei der BH Dornbirn gerne Auskunft zum Thema Pflege-Finanzierung geben, nahm manchem Anwesenden die Schwellenangst vor dem öffentlichen Amt. Obfrau Helga Dünser bedankte sich bei Herrn Alge für seine kompetenten Ausführungen.
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