Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Am Zoll wird nicht zwischen Gekauftem oder selbst Gesammelten unterschieden. Der internationale Handel hat bereits viele Tier-und Pflanzenarten an den Rand der Ausrottung gebracht. Auch der Kauf von exotischen Souvenirs trägt zur Gefährdung von Arten bei. Deshalb regeln internationale Übereinkommen (= CITES) den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten.
Einfuhr-/und Ausfuhrgenehmigung
Für Produkte aus bedrohten Arten benötigt man – sofern man sie überhaupt ein- oder ausführen darf – amtliche Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftslandes und Einfuhrgenehmigungen der österreichischen Behörden die man VOR der Reise beantragen muss!
Zumindest Ausfuhrgenehmigungen sind zum Erwerb folgender Souvenirs nötig:
- Für mehr als 250g Stör-Kaviar
- Für Reptilienlederprodukte wie Gürtel und Handtaschen.
- Für Orchideen und Kakteen
- Für die meisten Korallenarten und einige Muschel- und Schneckenarten
- Für Seepferdchen und einige Haiarten
- Für Holzprodukte aus bedrohten Baumarten wie Sandelholz, Palisander oder Mahagoni
Für viele diese Arten ist der kommerzielle Handel aber gänzlich verboten, für einige sind zusätzliche Einfuhrgenehmigungen erforderlich. Bei bestimmten Produkten von geschützten Arten gelten erleichterte Handelsbedingungen
Pro Person können bis zu 250 Gramm Stör-Kaviar und drei Regenstöcke, das sind Musikinstrumente aus Kakteenholz, ohne Artenschutzpapiere eingeführt werden. Hände weg von lebenden Tieren!
Für lebende Tiere gelten strengere Regelungen. Man benötigt neben den entsprechenden Artenschutzpapieren auch Gesundheitszeugnisse.
Für über 30.000 Tier- und Pflanzenarten gelten Handelsbeschränkungen. Da man schwerlich alle Arten kennen kann ist auch aus diesem Grund von einem Kauf abzuraten.
Obwohl einige Produkte aus bedrohten Arten legal erworben werden dürfen sollte man generell auf Souvenirs die aus Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind verzichten. Es gibt viele Reisemitbringsel, die der Natur keinen Schaden zufügen und den Menschen vor Ort eine Einnahmequelle ermöglicht.
Informationen zu erforderlichen Genehmigungen erhält man beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung II/4
Tel.: 01/51522-0.
Internetseite – www.lebensministerium.at/umwelt
Befindet sich das falsche Souvenir ohne die entsprechenden offiziellen Papiere im Gepäck oder werden lebende Tiere geschmuggelt kann das bis zu 36.336,- Strafe kosten oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet werden. Das Souvenir wird natürlich beschlagnahmt.
Weitere Informationen erhalten Sie beim WWF unter 01/488 17 210 oder auf www.wwf.at/cites.
(Quelle: WWF)
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