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Wettlokalgast bewusstlos vor Casino

Gast klagt GEschäftsführer eines Spielokals auf Körperverletzung.
Gast klagt GEschäftsführer eines Spielokals auf Körperverletzung. ©VOL.AT
Feldkirch - Ein verletzter Gast macht den Geschäftsführer verantwortlich, der weist jede Schuld an einer Körperverletzung von sich.


Am Landesgericht Feldkirch muss sich ein 40-jähriger Geschäftsführer wegen Körperverletzung sowie gefährlicher Drohung vor Gericht verantworten. Ein Gast behauptet, im Oktober vergangenen Jahres von seinem Kontrahenten vor dem Spiellokal niedergeschlagen worden zu sein. Mit von der Partie – angeblich zwei Bodyguards des Angeklagten.

Der weist jede Schuld von sich und gibt an, dass der betrunkene Gast sich im Lokal äußerst unangenehm benommen hätte, weshalb dieser hinaus begleitet worden wäre. Wegen zwei nicht erschienenen Zeugen musste der Prozess vorerst vertagt werden. Angeblich haben die zwei Nichterschienenen Angst.

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