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Wettlokal in Tosters: Bauantrag für das Wettbüro wurde zurückgezogen

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In Tosters sollte im September ein Wettbüro in das ehemalige Schleckergebäude einziehen. Der Unmut der Anrainer über die möglichen neuen Nachbarn war so groß, dass sie einen Anwalt zu Rate zogen. Wie sich herausstellte, haben die Anrainer alles richtig gemacht. Der Bauantrag für das Wettbüro wurde zurückgezogen.

Die wenigsten sind glücklich über leerstehende Geschäftslokale. Soll jedoch ein Wettbüro einziehen, freuen sich die Nachbarn noch weniger. Seit der Insolvenz der Handelskette standen die ehemaligen Schleckerräumlichkeiten im Alberweg leer. Der Eigentümer, eine Tiroler Immobilien GmbH, hatte im September einen Nachmieter gefunden: ein Wettlokalbetreiber aus Dornbirn. Nun musste jedoch die baurechtliche Widmung von “Geschäftslokal” zu “(Sport) Wettlokal” geändert werden.

Anrainer stellten sich quer

Die alles andere als erfreuten Anrainer stellten sich daraufhin quer und suchten den Rat des Anwaltes Markus Hagen. Wie sich herausstellte, war ihre Entscheidung die Richtige. “Wir haben es nach ordentlicher Aufarbeitung der Rechtsmaterie erreicht, dass der Eigentümer beziehungsweise dessen Rechtsvertreter offensichtlich einsehen musste, dass wir die Ansiedelung des Wettlokals letztlich mit guten Argumenten auch in einem Verfahren verhindern hätten können”, das teilte uns Hagen diese Woche mit. Der Rechtsanwalt des Eigentümers hat daraufhin sogar den Bauantrag zurückgezogen.

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Wohnungseigentumsvertrag

“Diese Geschichte zeigt, dass es durchaus Möglichkeiten und Mittel gibt, ein Wettlokal im eigenen Haus zu verhindern”, zeigt sich der Anwalt der Anrainer sichtlich stolz.  Falls auch Sie sich in dieser Situation befinden, hat der Profi zwei Tipps für Sie. Wenn Sie bemerken, dass sich was tut, informieren Sie sich darüber, was in die Geschäftsräumlichkeiten hineinkommt. Ist das getan, ist der nächste Schritt den Wohnungeigentumsvertrag anzufordern. In diesem Vertrag steht, für was das Gebäude verwendet werden darf. Somit könnte ein Wettlokal bereits verhindert werden, weil das Gebäude nicht die richtige Widmung hat.

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Baubescheid anfordern

Die zweite Möglichkeit besteht darin, denn Baubescheid anzufordern. Auch der Baubescheid gibt genau vor, für welchen Zweck ein Gebäude verwendet werden darf. Werden Räumlichkeiten nun nicht der Widmung entsprechend verwendet, ist es bauwidrig und es erfolgt ein Baustopp. Ist das erfolgt, muss der neue Nachbar einen Bauantrag stellen, bei welchem die Anrainer ihre Einwände vorbringen können. Auch bei bereits bestehenden Wettlokalen ist es rechtlich durchaus möglich, diese im Nachhinein zu beseitigen. “Wir haben sowohl im Baurecht als auch im Wohnungseigentumsrecht stichhaltige Argumente und Möglichkeiten, um aufzeigen zu können, wie ein Wettlokal verhindert, aber auch später noch beseitigt werden kann”, so Hagen.

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