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Wesentliche Familienanliegen beschlossen

"Wenn wir eine Trendumkehr der Geburtenraten wollen, brauchen wir eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familien", so Landesrätin Greti Schmid.

“Neben dem weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kinder- und Schülerbetreuung muss es zu einer steuerlichen Entlastung für Familien kommen, zudem müssen Erziehungs- und Altenbetreuungszeiten besser berücksichtigt werden”. Zudem hat die Landesrätin auch die Erstellung einer umfassenden Familienstudie beantragt. Bei der heute, Freitag, 4. Juni 2004 im Burgenland beendeten Familienreferentenkonferenz wurden auch diese von Vorarlberg eingebrachten Anliegen beschlossen.

Die Landesfamilienreferentenkonferenz empfiehlt im Zuge der Harmonisierungsbestrebungen der Pensionssysteme die besondere Berücksichtigung von Frauen als Mütter bzw. Männern als Väter. Insbesondere sollen Zeiten, die im besonderen gesellschaftlichen Interesse liegen – wie etwa Kindererziehungs- und Pflegezeiten – pensionsbegründend berücksichtigt werden, wobei darauf Rücksicht zu nehmen ist, dass Frauen und Männer, die sich der Erziehung mehrerer Kinder gewidmet haben und damit auch weniger außerhäusliche Erwerbszeiten sammeln konnten, nicht im Alter zu Sozialfällen werden.

Eine Benachteiligung von Vätern oder Müttern, die die Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen übernommen haben, ist jedenfalls zu vermeiden.

Steuerliche Entlastung von Familien

Die Landesfamilienreferentenkonferenz anerkennt die Berücksichtigung der besonderen Situation von Familien bei den bisherigen Maßnahmen der Steuerreform. Die jüngste Steuerreform der Regierung bringt für die Familien insofern eine Entlastung, als das Individualsteuersystem mit familienorientierten Elementen, wie der Einführung von Absetzbeträgen für Kinder, für Alleinverdiener und Alleinerziehende, ergänzt wurde.

Das derzeit gültige Individualbesteuerungssystem, das nicht berücksichtigt, wie viele Personen von einem Einkommen leben müssen, benachteiligt Familien. Die Landesfamilienreferentenkonferenz empfiehlt daher, weitere familienorientierte Elemente in das Steuersystem einzubauen und ersucht das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz um Vergabe eines Forschungsauftrages für einen internationalen Vergleich der Familienberücksichtigung in den Steuersystemen, um fundiertes Wissen darüber zu haben, wie diese Familienorientierung im österreichischen Steuersystem sinnvoll berücksichtigt werden könnte.

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hat bereits eine diesbezügliche Studie in Auftrag gegeben, worin nun laut Staatssekretärin Ursula Haubner auch die Anliegen der Familienreferentenkonferenz berücksichtigt werden sollen.

Erstellung einer umfassenden interdisziplinären Studie

Über Antrag Vorarlbergs ersucht die Konferenz der Landesfamilienreferenten das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz um die Durchführung einer umfassenden interdisziplinären Studie zum Zweck der Erforschung des Phänomens und der Hintergründe des Geburtenrückganges sowie von dessen gesellschaftlichen Auswirkungen. Es sollten dabei auch mögliche Maßnahmen aufgezeigt werden, wie dem Geburtenrückgang entgegen gewirkt werden kann.

Einbezogen werden sollten Expertinnen und Experten sowie Betroffene etwa aus den Bereichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kinderbetreuung, Steuerreform, Pensionen, Arbeitsmarkt und Wirtschaft, Familien, Kinder, Jugend und Gesellschaft, demographische Entwicklung und Migration.

Weitere Themen der Familienreferentenkonferenz waren: Absetzmöglichkeit von Kinderbetreuungskosten, Vereinbarkeit Familie und Beruf, Anonyme Geburt, Kinderwahlrecht, Väterkarenz usw.

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