AA

Wer sich nicht bewährt, hat Pech

Bewährungsstrafe als Chance.
Bewährungsstrafe als Chance. ©VOL.AT/Symbolbild
Schwarzach. Bedingte Strafen sollen Täter vor künftigen Gesetzesverstößen abhalten.


Wer Gesetze bricht, wird bestraft. Doch ganz so streng, wie es sich anhört, ist die Justiz auch wieder nicht. Zunächst gibt es die Möglichkeit einer außergerichtlichen Lösung. Doch eine sogenannte Diversion ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Der nächste Schritt sind zur Gänze oder teilweise bedingt ausgesprochene Geld- oder Freiheitsstrafen. Bedingt bedeutet, dass die ausgesprochene Strafe nur fällig wird, wenn man die vorgegebenen Bedingungen nicht einhält.

Alles ist möglich

Was als Bedingung vorgegeben wird, hängt vom Einzelfall ab. Dies kann beispielsweise eine Weisung für eine Therapie sein. Aber vor allem künftige Gesetzestreue wird verlangt, also keine weiteren Straftaten. Bewährt sich jemand nicht, wird der zunächst bedingt ausgesprochene Strafrest fällig. Somit gibt es viele Chancen, bis man tatsächlich ins Gefängnis muss. Bei schwereren Straftaten kommt eine Strafe auf Bewährung allerdings nicht in Betracht, dort kommt meist sofort eine unbedingte Gefängnisstrafe zum Tragen.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Wer sich nicht bewährt, hat Pech