Das neue Vorarlberger Kindergartengesetz bringt Verbesserungen – alles was Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht und den Familienalltag entlastet sowie die Kinder fördert, ist zu begrüßen. Dass nun auch Dreijährige in den Kindergarten aufgenommen werden können und alle Kindergärten zumindest von 7.30 – 12.30 Uhr geöffnet sein sollen, werten wir positiv. Ebenso die geplante Verkleinerung der Gruppen und Verbesserung der räumlichen Situation. Trotzdem bleibt das Gesetz weit hinter den Möglichkeiten. Die pädagogische und räumliche Qualität in der Kinderbetreuung soll an oberster Stelle stehen – da darf nicht gespart werden. Die Aufnahme in den Kindergarten darf nicht an nicht vorhandenen räumlichen oder personellen Kapazitäten scheitern! Investitionen in die Kinder sind Investitionen in die Zukunft des Landes. Je mehr wir in dieser frühen Phase in unsere Kinder, in Integration und Spracherwerb investieren, desto weniger zahlen wir später an Reparaturkosten.
Wir fordern eine Zählregel von 1,5 für Dreijährige und Kinder mit Sprachdefiziten. Im 2. Bericht der Expertenkommission Zukunft der Schule steht: Jedes Kind hat das Recht, dass seine besonderen Fähigkeiten und Talente entdeckt und bis zur Grenze seiner individuellen Leistungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. Jedes Kind ist willkommen – kein Kind wird zurückgelassen. Das muss auch für den Kindergarten gelten.
Martin Hefel
Obmann Vorarlberger Familienverband, Bergmannstr. 14, 6900 Bregenz
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