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Wer hetzt, riskiert Verurteilung

Mit "Nicknames" per Tastatur ins Internet: Die Justiz wacht auch hier über hetzerische Äußerungen.
Mit "Nicknames" per Tastatur ins Internet: Die Justiz wacht auch hier über hetzerische Äußerungen. ©Bilderbox/Symbolbild
Feldkirch. Nicknames im Internet bieten nur auf ersten Blick "Schutz" vor strafrechtlicher Verfolgung.

Eine Äußerung über Türken, wonach diese nach Ostanatolien gebracht werden sollte, um dort Ziegen zu hüten, weil sie ein kriminelles Gesindel seien, brachte einem Feldkircher in erster Instanz eine Geldstrafe von 750 Euro, weitere 750 Euro auf Bewährung ein. Immer wieder glauben Internetuser, bei ihren Kommentaren “getarnt” auftreten zu  können. Doch die Staatsanwaltschaft verfolgt menschenverachtende Kommentare und wird mit Anzeigen wegen Verhetzung tätig. Bis zu zwei Jahre Haft stehen auf dieses Delikt gegen den öffentlichen Frieden.

Breiter Schutz

Die Gesetzesstelle verbietet einiges: Beschimpfen, Verächtlichmachen, andere aufhetzen oder zu Gewalt auffordern. Geschützt sind nicht nur andere Völker, Rassen und Religionsangehörige – Menschen dürfen auch nicht wegen einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung herablassend behandelt werden. Ob mit einer Schmiererei an einer Fassade oder scheinbar anonym im Internet – derartige Kommentare haben Folgen.

Den ausführlichen Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten.

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