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Wer entscheidet, wie eine Abschiebung durchgeführt wird?

Nach dem Abschiebungsfall in Sulzberg kam es in Vorarlberg zu mehreren Demonstrationen.
Nach dem Abschiebungsfall in Sulzberg kam es in Vorarlberg zu mehreren Demonstrationen. ©VOL.AT/Rauch
Eine integrierte Familie soll aus Sulzberg abgeschoben werden - aber wer ist für eine solche Entscheidung zuständig?

Bereits 2014 soll eine armenische Familie aus Sulzberg abgeschoben werden – damals setzen sich Bürgermeister, Mitschüler und Schuldirektor für einen Verbleib in Vorarlberg ein. “Wenn wir noch Landeszuständigkeit hätten, wäre das anders gelaufen”, sagte Erich Schwärzler. Gut vier Jahre später nun eine sehr ähnliche Situation.

Fehler korrigiert

Mit einem Landtagsbeschluss fordert das Land nun mehr Mitspracherecht im Asylverfahren, Familientrennungen will man künftig vermeiden. Bundekanzler Kurz sieht den Fehler aber nicht auf Bundesebene, sondern in Vorarlberg selbst. Die umstrittene Entscheidung sei in der Regionalstelle des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Feldkirch getroffen worden, die Direktion in Wien habe den Fehler rasch wieder korrigiert.

Aber wer ist nun verantwortlich? Die BFA ist eine Bundesbehörde, die über Regionaldirektionen verfügt – die Verantwortung liegt damit beim Innenministerium. Da die Sulzberger Familie nicht ausreisen wollte, war das BFA verpflichtet, eine Abschiebung durchzuführen, so das Innenministerium gegenüber den Vorarlberger Nachrichten. Die Durchführung liege dann aber bei den Landesdirektionen.

Was der Anwalt der Familie dazu sagt und wie die Abschiebungszahlen in Österreich aussehen, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten und online auf VN.AT.

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