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Weniger Schadstoffe an der Bärenkreuzung

Die Überschreitung von Luftgütegrenzwerten an der Feldkircher Bärenkreuzung im Februar 2003 war Ausgangspunkt für umfas-sende Untersuchungen der zuständigen Umweltfachleute.

Die Expertengruppe hat einen Maßnahmenkatalog vorgeschlagen, der von der Landesregierung heute, Dienstag, beschlossen wurde, berichten Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Umweltlandesrat Erich Schwärzler im Pressefoyer. Die Verordnung tritt am 1. November 2004 in Kraft.

“Die umwelttechnischen Untersuchungen nach den seinerzeitigen Grenzwertüberschreitungen (Halbstundengrenzwert für Stickstoffdioxid) an der Bärenkreuzung waren vielfältig”, betonte Landesrat Schwärzler. So wurden ein meteorologisches Gutachten, eine immissionsklimatische Untersuchung, die Beurteilung von Emissionsfaktoren und eine Verkehrserhebung eingeholt. Danach wurde eine Statuserhebung erstellt und nach dem Immissionsschutzgesetz Luft zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.

“Der Maßnahmenkatalog beinhaltet neun kurzfristige und sieben mittel- bzw. langfristige Maßnahmen”, informierte Landeshauptmann Sausgruber. Die Maßnahmen im Detail:

Kurzfristige Maßnahmen

  1. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h auf der L190
  2. Optimierung (Pförtnerung) und Feinjustierung der Signalsteuerung in den Streckenabschnitten Altenstadt-Reichsstraße-L190, Walgaustraße-Rösslepark-L19 und Liechtensteinerstraße-L191
  3. LKW-Fahrverbot auf der L190 über die Bärenkreuzung (Durchzugsverkehr Bregenz in Richtung Bludenz und umgekehrt), Ausnahme für den Abhol- und Zustellverkehr im Stadtgebiet von Feldkirch sowie Durchfahrt in und aus Richtung Liechtenstein
  4. Section control: Einrichtung eines Kontrollsystems, das Kennzeichenverfolgung ermöglicht.
  5. Bei Neuanschaffung von Fahrzeugen des ÖPNV: Prüfung von neuen Motor- und Antriebstechnologien. Nachrüstung von Dieselmotoren, in weiterer Folge Alternativenprüfung, Gasbusse und elektrisch angetriebene Busse.
  6. Bei den Ampelanlagen anbringen des Zeichens “Motor aus”, “Sanft anfahren”.
  7. Bei Beschaffung von kommunalen und Landesfahrzeugen ist im Besonderen auf Schadstoffminderung zu achten.
  8. Zwischen Feldkirch, den Nachbargemeinden sowie unter Einbindung des Fürstentums Liechtenstein ist ein regionales Mobilitätsmanagementkonzept auszuarbeiten.
  9. In einer Öffentlichkeitskampagne soll landesweit darauf aufmerksam gemacht werden, dass durch geeignetes Fahrverhalten der Treibstoffverbrauch und die Emissionswerte verringert werden können (“Sanft anfahren”).

Mittel und langfristige Maßnahmen

  1. Prüfung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 und 40 km/h auf den zuführenden Straßen.
  2. Optimierung der Signalsteuerung Ardetzenbergtunnel-L53
  3. Installierung einer Überwachungskamera an der Bärenkreuzung.
  4. Prüfung der Möglichkeit der Umrüstung von Fahrzeugen der Post mit DeNOx und Partikelfilter.
  5. Austauschmanagement bei Postbussen steuern.
  6. Umbaumaßnahmen an der Bärenkreuzung prüfen.
  7. Bau der Südumfahrung Feldkirch mit oder ohne Spange.

50 Prozent Reduktion erwartet

“Allein aufgrund der Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen kann laut Fachmeinung mit einer Reduktion der Emissionen um ca. 15 Prozent gerechnet werden”, betonte Schwärzler. Durch die mittel- und langfristigen Maßnahmen ist ein zusätzliches Reduktionspotential von ca. 35 Prozent zu erreichen.

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