Weniger Bürokratie, mehr Geld: EU erleichtert Bauern ab 2026 das Leben
Die EU hat einen entscheidenden Schritt in Richtung Entlastung ihrer Landwirte getan: Am 10. November 2025 einigten sich Vertreter von Europäischem Parlament, Rat und Kommission im sogenannten Trilog auf zentrale Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Unter der dänischen Ratspräsidentschaft wurde ein Paket geschnürt, das Landwirten mehr Spielraum gibt, bürokratische Hürden abbaut und die nationale Umsetzung vereinfacht.
"Wir schaffen echte Erleichterungen", sagte EU-Landwirtschaftskommissar Christophe Hansen. "Die Landwirte in der EU werden ab dem nächsten Jahr spürbare Veränderungen erleben."
Was sich konkret ändert
Acker bleibt Acker – auch ohne Pflug
Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Definition von Ackerland. Bisher mussten Flächen regelmäßig gepflügt oder neu eingesät werden, um ihren Ackerstatus zu behalten. Ab 1. Jänner 2026 reicht es, dass eine Fläche zu diesem Stichtag als Ackerland eingestuft ist – sie bleibt es dauerhaft, auch wenn sie über Jahre als Weide oder mit Kleegras genutzt wird. Staaten können alternativ am bisherigen Pflug-Zyklus von fünf bis sieben Jahren festhalten.
EU-Abgeordnete Christine Singer (Freie Wähler/Renew Europe) nennt das "ein Ende des bürokratischen Unsinns".
Mehr Fairness für Biobetriebe in Umstellung
Biobetriebe, die sich noch in der Umstellungsphase befinden, werden künftig zertifizierten Biohöfen gleichgestellt – zumindest in Bezug auf die GLÖZ-Standards 1 bis 7. Singer spricht von einem "Gebot der Fairness": Wer die gleichen Auflagen erfüllt, soll auch die gleichen Erleichterungen bekommen.
Phytosanitäre Notfälle: Ausnahme bei Bodenbearbeitung
Mit der neuen Regelung dürfen Landwirte in Ausnahmefällen wie massivem Schädlings- oder Krankheitsbefall (z. B. Stolbur, Drahtwurm) den Boden bearbeiten, ohne gegen Umweltauflagen zu verstoßen. Artikel 13 der GAP-Verordnung wird entsprechend ergänzt.
Nur eine Kontrolle pro Jahr
Auch bei Kontrollen wird der Aufwand gesenkt: Künftig genügt eine Vor-Ort-Kontrolle jährlich. Für kleine und mittlere Betriebe mit 10 bis 30 Hektar Ackerfläche entfällt die GLÖZ-7-Kontrolle zur Fruchtfolge ganz.
Höhere Zahlungen und mehr Spielraum bei Krisen
Die Reform bringt nicht nur weniger Regeln, sondern auch mehr Geld:
- Direktzahlungen für kleine Betriebe steigen von bisher 2.500 auf bis zu 3.000 Euro jährlich.
- Investitionen in die betriebliche Entwicklung können künftig mit bis zu 75.000 Euro (statt bisher 50.000) gefördert werden.
- Krisenzahlungen werden möglich, wenn Betriebe von Naturkatastrophen oder anderen schweren Ereignissen betroffen sind. Die Mitgliedsstaaten können hier flexibel reagieren.
Massive Einsparungen möglich
Die EU-Kommission schätzt, dass die neuen Regeln den Bauern EU-weit jährlich bis zu 1,6 Milliarden Euro an Verwaltungs- und Kontrollkosten sparen könnten. Auch die Verwaltungen der Mitgliedstaaten sollen um bis zu 200 Millionen Euro entlastet werden.
Noch ist nichts fix – aber fast
Die Einigung im Trilog ist vorläufig. Damit die Änderungen wie geplant 2026 in Kraft treten können, müssen das Europäische Parlament und der Rat sie noch formell bestätigen. Die Kommission will außerdem weitere Vereinfachungen auf den Weg bringen – auch außerhalb der Landwirtschaft.
Für die dänische Ratspräsidentschaft ist klar: Der Umbau der GAP ist ein entscheidender Schritt, um Europas Bauern zukunftsfit zu machen – mit weniger Papierkram, mehr Planungssicherheit und gezielter Hilfe in Krisenzeiten.
(VOL.AT)
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