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Wenig Toleranz mit Rasern

Immer wieder gibt es beim ÖAMTC Beschwerden von Autofahrern, die wegen geringer Überschreitung der Geschwindigkeit zur Kasse gebeten werden. So teuer wird's ...

Wer etwa für drei km/h zu viel – abzüglich der Toleranz – bezahlen soll, kommt sich oft abkassiert vor.

Der Knackpunkt liegt laut ÖAMTC oft in der Unkenntnis der genauen Toleranzgrenzen, viele Autofahrer kalkulieren beim Schnellfahren falsche Grenzen ein und ärgern sich dann über den Strafbescheid. Gerade wenn es um die Grenze von der Anonymverfügung zur Strafanzeige geht, können ein oder zwei Kilometer pro Stunde zu viel entscheidend sein.

Bis zu zehn Prozent

Jurist Dominik Tschol vom ÖAMTC in Dornbirn warnt vor dem weit verbreiteten Irrglauben, dass man überall ungestraft um bis zu 20 km/h die Geschwindigkeit überschreiten könne. “ Die Toleranzgrenzen sind bundeseinheitlich geregelt und reichen je nach Geschwindigkeit von drei km/h bis zehn Prozent.“

Im Prinzip gibt es zwar keinen echten Anspruch auf eine ziffernmäßig festgelegte Toleranz, auf die Berücksichtigung der typischen Eichfehlergrenzen des Messgerätes hat man aber einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch. Bis 100 km/h gemessene Geschwindigkeit ist das bei Radarmessungen fünf km/h, bei Lasermessungen drei km/h, über 100 km/h jeweils fünf bzw. drei Prozent.

Wird man von einem nachfahrenden Polizeifahrzeug gemessen, beträgt die Toleranz sogar zehn Prozent. “ Der Grund ist in diesem Fall, dass die Geräte nicht geeicht sind“ , so Tschol.

Abweichung

Übrigens: Viele Tachometer zeigen bis zu zehn km/h zu viel an, es kann deshalb passieren, dass man sogar trotz 150 km/h auf der Autobahn keinen Strafbescheid bekommt, weil abzüglich der Toleranz die Überschreitung zu gering ist. Verlassen kann man sich aber nicht darauf, die Abweichung variiert je nach Autotyp.

Die Toleranzgrenzen sind bundeseinheitlich geregelt.

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