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Welche Betriebe offen bleiben und welche nicht

Welche Geschäfte im Messepark offen haben und welche nicht.
Welche Geschäfte im Messepark offen haben und welche nicht. ©Steurer
Im Kampf gegen das Corona-Virus läuft Österreich aktuell auf "Notbetrieb". Die Wirtschaftskammer veröffentlichte nun Richtlinien, die besser veranschaulichen sollen, welche Betriebe vorübergehend schließen müssen.

Allgemein gilt: Schließen muss der Kundenbereich von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen, sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben.

Abgrenzungsfragen/Grundregeln

Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen

  • Handelsbetriebe, die ein breit-gefächertes Sortiment führen, dürfen ausschließlich ausgenommene Waren verkaufen (z.B. darf Baustoffhandel an Privatkunden ausschließlich Futtermittel verkaufen)
  • für Verkaufsgeschäfte von lebensmittelproduzierenden Betrieben gilt die Ausnahme für „Lebensmittelhandel“

Dienstleistungen bei Privatkunden zu Hause

  • Montagen (etwa durch Dienstleistungs- bzw. Produktionsbetriebe) sind zulässig, Lieferungen sind zulässig
  • Dienstleistungen am Kunden (z.B. Massage, Fußpflege, Kosmetik, Friseur) sind nicht zulässig. Ausnahme: medizinische Notwendigkeit (z.B. Heilmassage, Fußpflege bei Diabetikern)
  • Beratungsdienstleistungen beim Kunden in dessen Betriebsstätte sind unzulässig (Alternative: Online, Telefon etc.)
  • Akute Schadensbehebung (z.B. Strom, Wasser, Gas, Wärme, Aufsperrungen) sind als Notfall-Dienstleistungen zulässig

Was heißt das für...?

Handel

  • Baustoffhandel: Nur offen für den Verkauf von Tierfutter etc., Belieferung durch den Baustoffhandel ist zulässig
  • Direktvertrieb auf Verkaufsparties: Nicht erlaubt
  • Einkaufszentren (Messepark, etc.): Nur offen für den Verkauf von Lebensmitteln, Futtermitteln, Drogerieartikeln, Apotheken, Medizinprodukte- und Heilbehelfshandel, Banken, Post, Trafiken, Telekommunikation (ausschließlicher Verkauf von Telekommunikationsgeräten und -dienstleistungen), Textilreinigung, Aufsperrdienste etc.; Alle anderen Branchen geschlossen.
  • Großhandel (Versorgung Industrie und Gewerbe etc.): Zulässig ist die Belieferung aller Produkte der Produktionsbetriebe, Handels- und Gastronomie Offen: Lebensmittel, Futtermittel, Drogerieartikel, Agrarhandel, Medizinische Produkte, Heilbehelfe etc.; Verkaufsgeschäfte des Großhandels für gewerbliche Kunden geschlossen
  • Lebensmittelgroßhandel (Verkaufsgeschäfte mit Lebensmitteln): Zulässig laut Verordnung
  • E-Zigarettenhändler: Offen, da Gleichstellung mit den Trafiken
  • Handel mit Sicherheitstechnik und Schutzausrüstung: Offen, da Ausnahme Sicherheits- und Notfallsprodukte
  • Kleine Süßwarengeschäfte: Geschlossen, da nicht notwendig zur Sicherstellung von Leben und Gesundheit
  • Lieferservice von Lebensmittelhandel: Offen da Ausnahme Lieferdienste
  • Mischbetriebe im Handel, die sowohl Lebensmittel/Futtermittel/Drogerie Artikel also auch andere Produkte, wie z.B. Spielzeug, Räder, Elektrogeräte verkaufen: Nur offen für den Verkauf von Lebensmitteln, Futtermitteln, Drogerieartikeln; Rest darf nicht verkauft werden
  • Mischbetriebe Lebensmittelhandel/Gastronomie: Offen bezüglich Lebensmittel (Wein); Gastronomie geschlossen; Gastronomie geschlossen
  • Onlinehandel: Offen da Ausnahme Lieferdienste
  • Postpartner: Offen da Ausnahme Post (nur für Postdienstleistungen) - gilt nur für Postpartner, die Produkte verkaufen, bei denen das Betretungsverbot nicht gilt;
  • Postabholstationen/kleine Geschäfte, die Postdienstleistungen anbieten: Gilt nur für Postpartner, die Produkte verkaufen, bei denen das Betretungsverbot nicht gilt; Rest geschlossen
  • Tankstelle mit Verkauf von Lebensmitteln, Trafik: Offen
  • Verkaufsgeschäfte für Heilbehelfe und Medizinprodukte: Offen da Ausnahme Heilbehelfe und medizinische Produkte;

Gewerbe

  • Baugewerbe, Baunebengewerbe, Steinmetze: Offen, da Betretungsverbot nur für den Kundenbereich der Betriebsstätte von Dienstleistungsunternehmen gilt;
  • Baustellen (diverser Gewerbe): Offen, da Betretungsverbot nur für den Kundenbereich der Betriebsstätte von Dienstleistungsunternehmen gilt
  • Bestatter: Nur der Schauraum geschlossen
  • Bewachungsgewerbe: Offen, da Betretungsverbot nur für den Kundenbereich der Betriebsstätte von Dienstleistungsunternehmen gilt
  • Florist: Geschlossen: Verkaufsgeschäft
  • Friseure, Fußpfleger, Kosmetik, Massage, Nagelstudio etc.: Geschlossen
  • Fußpflege für Diabetiker: Offen, weil Ausnahme Gesundheits- und Pflegedienstleistungen;
  • Gartengestalter: Zulässig auch in Privatgärten zu arbeiten; Geschlossen: Verkaufsgeschäft
  • Handwerksbetriebe wie Maler, Glaser, Tischler, usw.: Werkstätte offen, Montagen zulässig, da Betretungsverbot nur für den Kundenbereich der Betriebsstätte von Dienstleistungsunternehmen gilt; Geschlossen: Verkaufsgeschäft
  • Heilmassage: Offen, da Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
  • Installateure (Gas, Wasser Wärme): Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall-Dienstleistungen, Betretungsverbot gilt nur für den Kundenbereich der Betriebsstätte von Dienstleistungsunternehmen; Verkaufsgeschäfte geschlossen
  • Elektrotechnik, Alarmanlagentechnik: Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall-Dienstleistungen, Betretungsverbot gilt nur für den Kundenbereich der Betriebsstätte von Dienstleistungsunternehmen; Geschlossen: Verkaufsgeschäfte
  • KFZ-Werkstätte mit Verkaufslokal als Autohändler: Offen bezüglich KFZ-Werkstätte; Geschlossen Verkaufslokal als Autohändler
  • Lebens- und Sozialberater: Zulässig: Beratung Online, Telefonisch Zulässig: Krisenintervention; Kein Kundenverkehr im Geschäftslokal
  • Mischbetrieb Bäcker, Konditor/Café: Offen bezüglich Verkaufsgeschäft des Bäckers und Konditors, Offen Produktion in Backstube und Konditorwerkstätte; Cafe geschlossen
  • Montagen (diverser Gewerbe): Zulässig, Betretungsverbot gilt nur für den Kundenbereich der Betriebsstätte von Dienstleistungsunternehmen.
  • Rauchfangkehrer: Offen, da Ausnahme NotfallDienstleistung (Brandschutz)
  • Stördienste aller Art: Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall-Dienstleistungen
  • Textilreiniger: Offen, da Ausnahmehygiene- und Reinigungsdienstleistungen
  • Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, Hausbetreuer: Zulässig, da Ausnahme Hygiene- und Reinigungsdienstleistungen
  • Verkaufsgeschäfte für Heilbehelfe und Medizinprodukte: Offen da Ausnahme Heilbehelfe und medizinische Produkte
  • Verkaufsgeschäfte von Bäckern, Fleischern und Konditoren: Offen Verkaufsgeschäft, da Gleichstellung mit dem Lebensmittelhandel
  • Verkaufsgeschäfte von Orthopädietechnikern, Orthopädieschuhmachern, Zahntechniker, Augenoptiker und Hörgeräteakustiker: Offen, da Ausnahme Gesundheitsdienstleistungen

Dienstleistung

  • Abfallentsorgungsbetrieb: Zulässig
  • Telekommunikation: Offen: Handyshops und Geschäftslokale für Telekommunikationsdienstleistungen (inkl. Installation und Wartung von Kommunikationsdiensten und -geräten)
  • Müllabfuhr: Zulässig
  • Unternehmensberater: Zulässig: Beratung online, telefonisch; Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal
  • Versicherungsmakler mit Kundenverkehr: Zulässig, Beratung online, telefonisch; Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal
  • Werbeagentur: Zulässig, Beratung online, telefonisch; Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal

Verkehr

  • Straßen-/Schienengüterverkehr: Zulässig Lieferdienst
  • Gastronomie im Zug: Offen weil Ausnahmeregelung öffentlicher Verkehr
  • Garage: Offen für den öffentlichen Verkehr
  • Sondertransportbegleitung: Zulässig, da kein Geschäftslokal und Sicherheit für Leib und Leben
  • Tankstelle mit Bistro (Verabreichung von Speisen und Getränken): Offen Tankstelle da Ausnahmebestimmung; Bistro geschlossen
  • Tankstelle mit Verkauf von Lebensmitteln, Trafik: Offen
  • Tankstellen: Zulässig da Ausnahmebestimmung
  • Tankstellen mit Servicestationen: Offen da Ausnahme Tankstelle und Gleichhaltung mit KFZ-Werkstätten
  • Öffentlicher Verkehr: Zulässig, da Ausnahme öffentlicher Verkehr
  • Taxi und Mietwagen, Luftfahrt, Schiff: Zulässig, öffentlicher Verkehr
  • Vermittlungszentralen für Taxi und Mietwagen: Offen zur Sicherstellung des Personenverkehr
  • Verleih von KFZ: Offen, um Mobilitätskette, sicherzustellen

Tourismus

  • Drive-in der Systemgastronomie: Geschlossen
  • Fitnessstudios: Geschlossen
  • Lieferservice von Gastronomie: Offen da Ausnahme Lieferdienste
  • Mischbetrieb Bäcker, Konditor/Café: Offen bezüglich Verkaufsgeschäft des Bäckers und Konditors, Café geschlossen
  • Mischbetriebe Lebensmittelhandel/Gastronomie: Offen bezügl. Lebensmittel (Wein); Gastronomie geschlossen
  • Reitställe: Offen hinsichtlich Tiergesundheit und Pflege; Reitbetrieb geschlossen

(Red.)

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