Allgemein gilt: Schließen muss der Kundenbereich von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen, sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben.
Abgrenzungsfragen/Grundregeln
Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
- Handelsbetriebe, die ein breit-gefächertes Sortiment führen, dürfen ausschließlich ausgenommene Waren verkaufen (z.B. darf Baustoffhandel an Privatkunden ausschließlich Futtermittel verkaufen)
- für Verkaufsgeschäfte von lebensmittelproduzierenden Betrieben gilt die Ausnahme für „Lebensmittelhandel“
Dienstleistungen bei Privatkunden zu Hause
- Montagen (etwa durch Dienstleistungs- bzw. Produktionsbetriebe) sind zulässig, Lieferungen sind zulässig
- Dienstleistungen am Kunden (z.B. Massage, Fußpflege, Kosmetik, Friseur) sind nicht zulässig. Ausnahme: medizinische Notwendigkeit (z.B. Heilmassage, Fußpflege bei Diabetikern)
- Beratungsdienstleistungen beim Kunden in dessen Betriebsstätte sind unzulässig (Alternative: Online, Telefon etc.)
- Akute Schadensbehebung (z.B. Strom, Wasser, Gas, Wärme, Aufsperrungen) sind als Notfall-Dienstleistungen zulässig
Was heißt das für...?
Handel
- Baustoffhandel: Nur offen für den Verkauf von Tierfutter etc., Belieferung durch den Baustoffhandel ist zulässig
- Direktvertrieb auf Verkaufsparties: Nicht erlaubt
- Einkaufszentren (Messepark, etc.): Nur offen für den Verkauf von Lebensmitteln, Futtermitteln, Drogerieartikeln, Apotheken, Medizinprodukte- und Heilbehelfshandel, Banken, Post, Trafiken, Telekommunikation (ausschließlicher Verkauf von Telekommunikationsgeräten und -dienstleistungen), Textilreinigung, Aufsperrdienste etc.; Alle anderen Branchen geschlossen.
- Großhandel (Versorgung Industrie und Gewerbe etc.): Zulässig ist die Belieferung aller Produkte der Produktionsbetriebe, Handels- und Gastronomie Offen: Lebensmittel, Futtermittel, Drogerieartikel, Agrarhandel, Medizinische Produkte, Heilbehelfe etc.; Verkaufsgeschäfte des Großhandels für gewerbliche Kunden geschlossen
- Lebensmittelgroßhandel (Verkaufsgeschäfte mit Lebensmitteln): Zulässig laut Verordnung
- E-Zigarettenhändler: Offen, da Gleichstellung mit den Trafiken
- Handel mit Sicherheitstechnik und Schutzausrüstung: Offen, da Ausnahme Sicherheits- und Notfallsprodukte
- Kleine Süßwarengeschäfte: Geschlossen, da nicht notwendig zur Sicherstellung von Leben und Gesundheit
- Lieferservice von Lebensmittelhandel: Offen da Ausnahme Lieferdienste
- Mischbetriebe im Handel, die sowohl Lebensmittel/Futtermittel/Drogerie Artikel also auch andere Produkte, wie z.B. Spielzeug, Räder, Elektrogeräte verkaufen: Nur offen für den Verkauf von Lebensmitteln, Futtermitteln, Drogerieartikeln; Rest darf nicht verkauft werden
- Mischbetriebe Lebensmittelhandel/Gastronomie: Offen bezüglich Lebensmittel (Wein); Gastronomie geschlossen; Gastronomie geschlossen
- Onlinehandel: Offen da Ausnahme Lieferdienste
- Postpartner: Offen da Ausnahme Post (nur für Postdienstleistungen) - gilt nur für Postpartner, die Produkte verkaufen, bei denen das Betretungsverbot nicht gilt;
- Postabholstationen/kleine Geschäfte, die Postdienstleistungen anbieten: Gilt nur für Postpartner, die Produkte verkaufen, bei denen das Betretungsverbot nicht gilt; Rest geschlossen
- Tankstelle mit Verkauf von Lebensmitteln, Trafik: Offen
- Verkaufsgeschäfte für Heilbehelfe und Medizinprodukte: Offen da Ausnahme Heilbehelfe und medizinische Produkte;
Gewerbe
- Baugewerbe, Baunebengewerbe, Steinmetze: Offen, da Betretungsverbot nur für den Kundenbereich der Betriebsstätte von Dienstleistungsunternehmen gilt;
- Baustellen (diverser Gewerbe): Offen, da Betretungsverbot nur für den Kundenbereich der Betriebsstätte von Dienstleistungsunternehmen gilt
- Bestatter: Nur der Schauraum geschlossen
- Bewachungsgewerbe: Offen, da Betretungsverbot nur für den Kundenbereich der Betriebsstätte von Dienstleistungsunternehmen gilt
- Florist: Geschlossen: Verkaufsgeschäft
- Friseure, Fußpfleger, Kosmetik, Massage, Nagelstudio etc.: Geschlossen
- Fußpflege für Diabetiker: Offen, weil Ausnahme Gesundheits- und Pflegedienstleistungen;
- Gartengestalter: Zulässig auch in Privatgärten zu arbeiten; Geschlossen: Verkaufsgeschäft
- Handwerksbetriebe wie Maler, Glaser, Tischler, usw.: Werkstätte offen, Montagen zulässig, da Betretungsverbot nur für den Kundenbereich der Betriebsstätte von Dienstleistungsunternehmen gilt; Geschlossen: Verkaufsgeschäft
- Heilmassage: Offen, da Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
- Installateure (Gas, Wasser Wärme): Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall-Dienstleistungen, Betretungsverbot gilt nur für den Kundenbereich der Betriebsstätte von Dienstleistungsunternehmen; Verkaufsgeschäfte geschlossen
- Elektrotechnik, Alarmanlagentechnik: Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall-Dienstleistungen, Betretungsverbot gilt nur für den Kundenbereich der Betriebsstätte von Dienstleistungsunternehmen; Geschlossen: Verkaufsgeschäfte
- KFZ-Werkstätte mit Verkaufslokal als Autohändler: Offen bezüglich KFZ-Werkstätte; Geschlossen Verkaufslokal als Autohändler
- Lebens- und Sozialberater: Zulässig: Beratung Online, Telefonisch Zulässig: Krisenintervention; Kein Kundenverkehr im Geschäftslokal
- Mischbetrieb Bäcker, Konditor/Café: Offen bezüglich Verkaufsgeschäft des Bäckers und Konditors, Offen Produktion in Backstube und Konditorwerkstätte; Cafe geschlossen
- Montagen (diverser Gewerbe): Zulässig, Betretungsverbot gilt nur für den Kundenbereich der Betriebsstätte von Dienstleistungsunternehmen.
- Rauchfangkehrer: Offen, da Ausnahme NotfallDienstleistung (Brandschutz)
- Stördienste aller Art: Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall-Dienstleistungen
- Textilreiniger: Offen, da Ausnahmehygiene- und Reinigungsdienstleistungen
- Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, Hausbetreuer: Zulässig, da Ausnahme Hygiene- und Reinigungsdienstleistungen
- Verkaufsgeschäfte für Heilbehelfe und Medizinprodukte: Offen da Ausnahme Heilbehelfe und medizinische Produkte
- Verkaufsgeschäfte von Bäckern, Fleischern und Konditoren: Offen Verkaufsgeschäft, da Gleichstellung mit dem Lebensmittelhandel
- Verkaufsgeschäfte von Orthopädietechnikern, Orthopädieschuhmachern, Zahntechniker, Augenoptiker und Hörgeräteakustiker: Offen, da Ausnahme Gesundheitsdienstleistungen
Dienstleistung
- Abfallentsorgungsbetrieb: Zulässig
- Telekommunikation: Offen: Handyshops und Geschäftslokale für Telekommunikationsdienstleistungen (inkl. Installation und Wartung von Kommunikationsdiensten und -geräten)
- Müllabfuhr: Zulässig
- Unternehmensberater: Zulässig: Beratung online, telefonisch; Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal
- Versicherungsmakler mit Kundenverkehr: Zulässig, Beratung online, telefonisch; Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal
- Werbeagentur: Zulässig, Beratung online, telefonisch; Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal
Verkehr
- Straßen-/Schienengüterverkehr: Zulässig Lieferdienst
- Gastronomie im Zug: Offen weil Ausnahmeregelung öffentlicher Verkehr
- Garage: Offen für den öffentlichen Verkehr
- Sondertransportbegleitung: Zulässig, da kein Geschäftslokal und Sicherheit für Leib und Leben
- Tankstelle mit Bistro (Verabreichung von Speisen und Getränken): Offen Tankstelle da Ausnahmebestimmung; Bistro geschlossen
- Tankstelle mit Verkauf von Lebensmitteln, Trafik: Offen
- Tankstellen: Zulässig da Ausnahmebestimmung
- Tankstellen mit Servicestationen: Offen da Ausnahme Tankstelle und Gleichhaltung mit KFZ-Werkstätten
- Öffentlicher Verkehr: Zulässig, da Ausnahme öffentlicher Verkehr
- Taxi und Mietwagen, Luftfahrt, Schiff: Zulässig, öffentlicher Verkehr
- Vermittlungszentralen für Taxi und Mietwagen: Offen zur Sicherstellung des Personenverkehr
- Verleih von KFZ: Offen, um Mobilitätskette, sicherzustellen
Tourismus
- Drive-in der Systemgastronomie: Geschlossen
- Fitnessstudios: Geschlossen
- Lieferservice von Gastronomie: Offen da Ausnahme Lieferdienste
- Mischbetrieb Bäcker, Konditor/Café: Offen bezüglich Verkaufsgeschäft des Bäckers und Konditors, Café geschlossen
- Mischbetriebe Lebensmittelhandel/Gastronomie: Offen bezügl. Lebensmittel (Wein); Gastronomie geschlossen
- Reitställe: Offen hinsichtlich Tiergesundheit und Pflege; Reitbetrieb geschlossen
(Red.)
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