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Weiterhin Streit ums Pferd nach geplatzten Vergleichen

Streit um Pferd dauert schon gut drei Jahre lang.
Streit um Pferd dauert schon gut drei Jahre lang. ©Bilderbox/Symbolbild
Feldkirch. Käuferin will mit dem Zivilprozess ihr fürs Springreiten untaugliches Pferd zurückgeben und den Kaufpreis von 19.000 Euro zurückerhalten.

Es wiehert nicht der Amtsschimmel, obwohl das Gerichtsverfahren rund um das Pferd schon vor drei Jahren begonnen hat. Denn es liegt nicht am Gericht, sondern an den beteiligten Parteien, dass der Rechtsstreit nach wie vor andauert. Schließlich wurden bereits zwei vor Gericht geschlossene Vergleiche während der vereinbarten Frist widerrufen und damit nachträglich für ungültig erklärt.

Weil die gütlichen Einigungen zur Beendigung des Zivilverfahrens ohne Urteil letztlich doch nicht zustandegekommen sind, wird weiterhin prozessiert. Der tierärztliche Gerichtssachverständige aus Tirol hat in der jüngsten Verhandlung per Videokonferenz die Klägerin und den Beklagten befragt und wird nun sein Gutachten erstellen. Der Gutachter soll die Frage beantworten, ob das Pferd “Like a Star” beim Verkauf im Dezember 2011 gesundheitlich angeschlagen war.

19.000 Euro hat die klagende Käuferin aus dem Bezirk Feldkirch für den vierjährigen Holsteiner Wallach ausgegeben. Ihre damals 17-jährige Tochter sollte das Pferd bei Springreitturnieren reiten. Klagsvertreter Clemens Achammer behauptet, der beklagte Verkäufer habe seine Mandantin bewusst getäuscht. Deshalb müsse der Verkäufer das Pferd zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen.

“Weltpferd” versprochen

Der Deutsche habe ein “Weltpferd” versprochen, mit dem ihre Tochter groß herauskommen könne, so die Klägerin. Der braune Wallach werde in der Lage sein, an Turnieren mit dem höchsten Schwierigkeitsgrad S teilzunehmen. Dabei sei das mittlerweile achtjährige Pferd mit dem Namen “Like a Star” alles andere als ein Star. Es sei widerspenstig und daher nicht nur fürs Springreiten gänzlich ungeeignet, sondern überhaupt fürs Reiten.

Die behaupteten Zusagen seien nie gemacht worden, widersprechen der Beklagte und dessen Anwalt Reinhard Weber. 2013 widerrief die beklagte Partei den ersten Vergleich, weil das Pferd gelahmt habe. Deshalb kam es nicht zur Rücknahme des Tiers und der Zahlung von 10.000 Euro an die Klägerin.

2014 wurde auch der zweite Vergleich rückgängig gemacht, dieses Mal auf Betreiben der klagenden Partei. Damals waren die Rücknahme des Pferdes und 6500 Euro an die Klägerin vorgesehen gewesen. Im Vorjahr sei bei “Like a Star” eine kaputte Kniescheibe entdeckt worden, berichtete die Klägerin. Bei der Untersuchung vor dem Kauf habe das noch nicht festgestellt werden können.

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