Der Gesetzestext wurde nun zur Begutachtung verschickt, teilt Landesrat Siegi Stemer mit.
Alkoholmissbrauch durch Jugendliche steht als gesellschaftliches Problem seit geraumer Zeit im Blickpunkt der öffentlichen Diskussion. LR Stemer: “Um diesen Entwicklungen zu begegnen, bedarf es einer umfassenden Informations- und Bewusstseinsarbeit, aber auch eines geeigneten rechtlichen Instrumentariums und der Vollziehung.”
Mit dem Änderungsentwurf des Jugendgesetzes wird das Schutzalter hinsichtlich gebrannter alkoholischer Getränke und entsprechender Mischgetränke auf 18 Jahre angehoben und ein Verbot für die Abgabe von alkoholischen Getränken an offensichtlich alkoholisierte Jugendliche normiert. Weiters wird künftig nicht nur der Konsum, sondern auch der Erwerb und Besitz alkoholischer Getränke und Tabakwaren vor Erreichen des Schutzalters (18 Jahre) verboten. Bei Verstoß können diese Waren den Jugendlichen zwangsweise abgenommen werden.
Das geänderte Jugendgesetz liegt bis Montag, 6. August bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Vorarlberger Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at heruntergeladen werden. Jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger hat die Möglichkeit, Änderungsvorschläge einzureichen.
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