“Ab kommendem Jahr werden neben den Öffnungszeiten auch die Vorbereitungszeiten gefördert, was eine wesentliche qualitative Verbesserung des Betreuungsangebotes darstellt”, so Familienlandesrätin Greti Schmid.
Land und Gemeinden investieren seit Jahren viel in den bedarfsgerechten Ausbau außerfamiliärer Kinder- und Schülerbetreuungsangebote, mit dem Ziel einen hohen Standard hinsichtlich Qualität und Quantität zu erreichen. “Vor allem die Weiterentwicklung der Schülerbetreuung war uns in den letzten Jahr ein wichtiges Anliegen. Ein wesentlicher Schritt in diese Richtung war die Entwicklung des Modells ‘Schülerbetreuung an Schulen außerhalb der Unterrichtszeit’, das gemeinsam mit den Gemeinden und Schulen entworfen werden konnte”, so Landesrätin Schmid.
Positive Ausweitung der Richtlinien
Bisher wurden die Kinder- und Schülerbetreuungseinrichtungen mit 50 Prozent der Betreuungspersonalkosten gefördert, ab 1. Jänner 2005 werden nun auch Vorbereitungszeiten und zur Anschaffung einer Erstausstattung in der Schülerbetreuung an der Schule eine Einmalförderung von 1.000 Euro gewährt. Für Schulkinder mit (erhöhtem)sonderpädagogischem Förderbedarf können ab Anfang nächsten Jahres neue Betreuungsschlüssel gelten gemacht werden, sodass eine noch intensivere Betreuung möglich wird.
Wie Landesrätin Schmid neuerlich betont, “ist die bedarfsgerechte qualitativ hochwertige Kinder- und Schülerbetreuung auch weiterhin ein wichtiges Ziel des Landes. Deshalb möchten wir auch in Zukunft gemeinsam mit den Gemeinden bzw. dem Schulerhalter dort initiativ werden, wo zusätzliche Angebote benötigt werden.”
Durch diese Ausweitung der Förderungsrichtlinien hoffen wir, so Landesrätin Schmid abschließend, “die Rahmenbedingungen für die Betreuungspersonen sowie für die Schülerinnen und Schüler noch weiter zu verbessern und eine inhaltliche Weiterentwicklung unterstützen zu können.”
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