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Weitere Schritte näher zum Bürger

Die Vorarlberger Landesverwaltung ist ständig bemüht, den Zugang für die Bürgerinnen und Bürger zu den Leistungen der Verwaltung zu vereinfachen und weiter zu verbessern, teilt Landeshauptmann Sausgruber mit.

“Das Dienstleistungsangebot des Landes gewinnt gerade durch E-Government ständig an Qualität. Diese Fortschritte kommen den Bürgerinnen und Bürgern, dem Wirtschaftsstandort, aber auch der Verwaltung selbst zu Gute.” So hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz aktuell ihr E-Government-Angebot erweitert.

Im Rahmen des Projektes Web-Formulare hat die BH Bregenz unter anderem das Formular Schifferpatent für den Bodensee – rechtzeitig zum Start in die neue Bootssaison – überarbeitet. Das Formular steht ab sofort online auf www.vorarlberg.at als Download zur Verfügung.

Zeitgleich hat die Bezirkshauptmannschaft die technischen Voraussetzungen geschaffen, dass die Strafregisterbescheinigung, die bisher durch den Antragsteller vorzulegen war, direkt durch die zuständigen Sachbearbeiter der BH Bregenz eingeholt werden kann. Dies verkürzt die Dauer der Erledigung wesentlich. Durch die Neuerungen entfallen für den Antragsteller zudem die bisher zu entrichtenden Gebühren und Abgaben und der Gang zum Gemeindeamt, bei dem die Bescheinigung bisher zu beantragen war.

Bisher 80 Web-Formulare

Im Rahmen des Projektes Web-Formulare werden nicht nur Formulare digitalisiert, sondern ganze Verfahrensabläufe elektronisch nachvollzogen. Das Resultat sind Unternehmensprozesse ohne jeglichen Medienbruch. Insgesamt sind schon 80 Web-Formulare verfügbar, das ist ein Drittel der in der Landesverwaltung verwendeten Formulare. Das Angebot erstreckt sich dabei über alle möglichen Sachgebiete. “Die Bereiche Wirtschaft, Gewerbe, Vereine und Kultur werden mittlerweile nahezu deckend im Online-Verfahren angeboten”, so der Landeshauptmann.

Die Web-Formulare können am Bildschirm ausgefüllt und direkt via Internet an die Landesverwaltung geschickt werden, wo sie im elektronischen Aktenverwaltungssystem (VOKIS) von den zuständigen Sachbearbeitern elektronisch bearbeitet werden.

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