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Erpressungsprozess: Noch kein Urteil

Brutaler Überfall auf Schwager: 41-Jähriger in Feldkirch vor Gericht
Brutaler Überfall auf Schwager: 41-Jähriger in Feldkirch vor Gericht ©Stiplovsek
Feldkirch - Nach einem langen Verhandlungstag neigt sich der Erpresserprozess am Landesgericht Feldkirch nun dem Ende zu. Für Staatsanwalt Daniel Simma ist zumindest, was den  Drahtzieher betrifft, klar, dass es sich damals um eine versuchte schwere Erpressung handelte.
Zähes Verfahren um Erpresser
"Geld, sonst passiert was"

Dem Erstbeschuldigten könne er mittlerweile überhaupt nichts mehr glauben, so oft habe dieser schon seine Verantwortung geändert, so Simma. „Mein Mandant wollte nur mit seiner Frau reden, deshalb die ganze Aktion“ ist hingegen Verteidiger Matthias Kucera überzeugt. Für die Schöffen war es ein langer Tag, doch nun, nach den Schlussplädoyers von Staatsanwalt und den drei Verteidigern ist ein Ende in Sicht. Zuvor müssen sie noch ein Urteil finden und das kann bei diesem komplizierten Fall dauern. Noch dazu wurde ein Wiener Verfahren einbezogen. Dort geht es darum, dass der Drahtzieher auch gegenüber seiner Frau nicht zimperlich war und sie misshandelt und bedroht hat. Wann das Urteil kommt, ist also noch nicht abschätzbar.

Opfer hat ausgesagt

Ausgesagt hat auch das Opfer, der Schwager des Erstangeklagten. Der wurde ja gefesselt und brutal geknebelt. Er erzählte im Zeugenstand, wie dieser Überfall sein Leben verändert hat. Er hat Kameras und eine Alarmanlage in seiner Wohnung installiert, dennoch ist die Angst sein ständiger Begleiter. Die Noch-Ehefrau beschreibt ihren Mann, von dem sie sich nun scheiden lässt, als dominanten aggressiven Typen. Zurzeit werden weitere Zeugen einvernommen.

Erstangeklagter holte weit aus

Der Erstangeklagte holte bei seiner Einvernahme ewig weit aus, kam vom Hundertsten ins Tausendste. Er ist intelligent und redegewandt, dennoch schaffte er es am Vormittag kaum, auf eine einfache Frage mit einer einfachen Antwort zu antworten. Mehrmals ermahnt ihn die vorsitzende Richterin zu kurzer Antwort. Selbst bei unwesentlichen Details wie „Wer hat die Kabelbinder, mit denen dann das Opfer gefesselt wurde, gekauft?“, gehen die Angaben der Angeklagten auseinander.

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