Der Mann gibt zu, einer Bekannten im Sommer in einem Feldkircher Lokal ein Weinglas ins Gesicht geschlagen zu haben. Er behauptet, mehr aus Versehen als aus Absicht. Bei seiner Bekannten hat er sich mittlerweile entschuldigt, sie haben sich auf einen Entschädigungsbetrag geeinigt.
Lähmung des Gesichtsnervs
Heute, ein halbes Jahr nach dem Vorfall, ist die acht Zentimeter lange Narbe zwar gut verheilt, sehen wird man sie aber vermutlich immer. Auch eine taube Stelle zeugt noch von einer Lähmung des Gesichtsnervs. Nun muss der medizinische Sachverständige nochmals befragt werden, ehe man über eine Diversion nachdenken kann. Der Prozess wurde vertagt.
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