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Weikendorf: Muslimische Familie darf Haus nun doch kaufen

Die muslimische Familie darf das Haus in Weikendorf nun doch kaufen.
Die muslimische Familie darf das Haus in Weikendorf nun doch kaufen. ©APA (Symbolbild)
Der muslimischen Familie war in der Gemeinde Weikendorf der Hauskauf untersagt worden. Nun ist dieser nach Angaben des Landes Niederösterreich doch genehmigt worden.
Weikendorf leht Familie weiterhin ab
"Kein Interesse" an Moslems

Die Grundverkehrsbehörde hatte die erneute Stellungnahme der Gemeinde geprüft. Für Bürgermeister Johann Zimmermann (ÖVP) "ist die Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen", hieß es. Er kündigte Rechtsmittel an.

Hauskauf einer muslimischen Familie in Weikendorf untersagt

Die staatenlose Familie aus Palästina hatte den Angaben zufolge im März ein Wohnhaus im Weikendorfer Ortsteil Dörfles erworben. Die Gemeinde wollte diesem Erwerb keine Zustimmung erteilen und hatte sich "nicht interessiert" an einem Liegenschaftskauf gezeigt, die Stellungnahme sorgte für Wirbel.

Grundverekhrsbehörde prüfte den Fall

Die Grundverkehrsbehörde prüfte den Fall, der Kauf des Wohnhauses wurde am Mittwoch genehmigt. "Die zuständige Behörde ist mit ihrer Entscheidung den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur gefolgt. Im vorliegenden Fall war dem dringenden Wohnbedürfnis der staatenlosen Erwerber in der Abwägung der Interessen aller Parteien gemäß höchstgerichtlicher Entscheidungen ein entscheidender Stellenwert zu geben. Daher war dem Erwerb der Liegenschaft die Zustimmung zu erteilen", informierte die zuständige Abteilung des Landes Niederösterreich über den positiven Bescheid.

ÖVP-Bürgermeister kündigt Rechtsmittel an

Der Bürgermeister werde die weitere Vorgehensweise in der Gemeinde diskutieren, hieß es. Der ÖVP-Politiker kündigte an, die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel, also eine Überprüfung der Rechtslage mittels Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht, ergreifen zu wollen.

Die Familie mit Hauptwohnsitz in Wien stammt aus Palästina, keine der Personen besitzt eine österreichische Staatsbürgerschaft. Daher muss die Grundverkehrsbehörde einem Liegenschaftserwerb zustimmen - die Gemeinde hat dabei ein Mitspracherecht. Die zweite Stellungnahme der Gemeinde war Mitte Juni eingebracht worden. In der ersten Erklärung an die Grundverkehrskommission hatte der Bürgermeister festgehalten: "Die unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt" würden "in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinander liegen". Dies ziehe sich bis ins gesellschaftspolitische Leben.

(APA/Red)

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