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Weihnachtsfeier: Chef ging auf Mitarbeiter los

Prozess nach Weihnachtsfeier: Chef ging auf Mitarbeiter los.
Prozess nach Weihnachtsfeier: Chef ging auf Mitarbeiter los. ©VOL.AT/Symbolbild
Feldkirch. Prozess: Bei einer Weihnachtsfeier mit zu viel konsumiertem Alkohol im Dezember 2013 soll ein Firmenchef im Bregenzerwald einen sich abfällig über die Firma äußernden Mitarbeiter attackiert und dabei schwer verletzt haben.


Nötigung und schwere Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft Feldkirch dem sich teilschuldig bekennenden Einzelunternehmer vor.

Gutachten wird eingeholt

Der Strafprozess am Landesgericht Feldkirch wurde vertagt. Auf Antrag des Angeklagten wird nun ein unfallchirurgisches Gutachten eingeholt. Damit will Verteidigerin Sandra Wehinger beweisen, dass der dreimonatige Krankenstand für die Schulterverletzung des Mitarbeiters, den ein Arzt verschrieben hatte, völlig überzogen war. Die Verteidigung möchte von der angeklagten schweren Körperverletzung wegkommen, von der ab einer Gesundheitsschädigung oder Arbeitsunfähigkeit von mehr als 24 Tagen gesprochen wird.

Die Anwältin zieht zudem in Zweifel, ob ihr Mandant die Verletzung zu verantworten hat. Der Angeklagte hat nach eigenen Angaben seinem Mitarbeiter, nachdem er ihn aus dem Taxi gezerrt hatte, einen Stoß versetzt. Auf den Vorplatz der Diskothek gefallen sei der 27-Jährige weit nach Mitternacht aber nicht deswegen, sondern wegen seiner erheblichen Alkoholisierung.

Faustschläge

Der gleich nach der Weihnachtsfeier gekündigte Mitarbeiter hingegen berichtete als Zeuge, sein damaliger Chef habe ihn mit derartiger Wucht aus dem Taxi-Kleinbus gezerrt, dass er sofort mit der Schulter auf dem Vorplatz aufgeschlagen sei. Am Boden liegend, sei er vom Chef dann auch noch mit Faustschlägen eingedeckt worden. Die gezerrte Schulter verursache bei bestimmten Bewegungen auch nach einem halben Jahr immer noch Schmerzen. Aus dem Taxi gezerrt hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, weil er ihn nach seinem firmenschädlichen Benehmen bei der Weihnachtsfeier nicht mehr mitfahren lassen wollte.

Der Vorfall wäre eigentlich “ein Klassiker” für eine Einstellung des Strafverfahrens mit einer Diversion, sagte Richter Günther Höllwarth. Das sei aber nicht mehr möglich, weil der unbescholtene Angeklagte in der Vergangenheit bereits zweimal nach Körperverletzungen mit einer Diversion davongekommen sei. “Ich mache nicht zum dritten Mal eine Diversion”, merkte der Richter an. Einmal hätten die Justizbehörden dem Beschuldigten eine Diversion gewährt, obwohl er einer Frau mit einem Faustschlag das Nasenbein gebrochen habe.

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