Generell wurden nur Gefangene begnadigt, von denen künftig eine einwandfreie Lebensführung erwartet werden kann, hieß es bei der Präsidentschaftskanzlei. Es sei besonders auf die Aussichten, sich nach der Haft sozial zu integrieren, Bedacht genommen worden. Aus diesem Grund ist – wie schon in den vergangenen Jahren – eine etwas geringere Zahl von Strafgefangenen durch die Weihnachtsamnestie begünstigt worden als früher.
Der Bundespräsident hat die Vorschläge von Justizministerin Karin Miklautsch (F), Strafgefangene zu einem für ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft günstigen Zeitpunkt zu entlassen, “in vermehrtem Umfang genehmigt.”
Geldstrafen erlassen
Des weiteren hat Fischer über Antrag der Justizministerin 1.269 Verurteilten, die nicht in der Lage waren, über sie verhängte Geldstrafen zu zahlen, und die deswegen eine Ersatzfreiheitsstrafe hätten verbüßen müssen, die Strafen bedingt nachgesehen. Anlass hiefür waren einerseits soziale Erwägungen, andererseits aber auch Änderungen in der Praxis der Strafverfolgungsbehörden. In vielen Fällen, in denen früher Geldstrafen verhängt worden waren, werden nunmehr eine Probezeit verhängt. In Vorarlberg sind drei Häftlinge direkt von der Weihnachtsamnestie betroffen, zwei weitere Gefangene waren kurz zuvor begnadigt worden.
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