Eine 21-jährige Angeklagte wurde am Landesgericht Feldkirch wegen Falscher Beweisaussage und Verleumdung zu vier Monaten bedingter Haft, sowie 1.200 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Die junge Mutter hatte zu Unrecht behauptet, der Vater ihres Kindes hätte ihr ein Messer an den Hals gehalten, sie mit dem Umbringen bedroht und Geld gefordert. Der Mann saß vier Tage in U-Haft. Danach stellte die junge Frau die Sache richtig und der Mann konnte gehen.
Bewegtes Vorleben
Die 21-Jährige hat eine bewegte Vergangenheit. 2012 war sie wegen einer Brandlegung in einem IfS-Wohnheim wegen Mordversuches zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen gingen davon aus, dass die damals 17-Jährige es in Kauf genommen hätte, wenn Menschen zu Tode gekommen wären. Die Oberinstanz senkte die Strafe auf vier Jahre, abgesessen hat die junge Frau nun zwei. Zwei sind noch auf Bewährung offen. Weil die mittlerweile junge Mutter auf einem guten Weg ist, muss sie vorerst nur eine Geldstrafe bezahlen. Ins Gefängnis muss sie nicht. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.