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Weidach-Apotheke: Landesverwaltungsgericht bestätigt korrektes Verfahren

Ablehnung entspricht aktueller Gesetzeslage

Die Vorarlberger Apothekerkammer sieht das Urteil des Landesverwaltungsgerichts als Bestätigung für das bisherige Behördenverfahren um die Apotheke im Bregenzer Stadtteil Weidach. „Diese Apotheke ist bei der geltenden Gesetzeslage nicht realisierbar“, betont der Präsident der Vorarlberger Apothekerkammer, Jürgen Rehak.

Die Apothekerkammer hatte bereits zu Beginn des Behördenverfahrens ein negatives Sachverständigen-Gutachten zum Ansuchen um die Weidach-Apotheke abgegeben. Dieser rechtlichen Einschätzung schlossen sich sowohl die Bezirkshauptmannschaft Bregenz in erster Instanz als auch das Landesverwaltungsgericht in zweiter Instanz an.

„Als Kammer stehen wir dem Ansuchen strikt neutral gegenüber. Wir haben nur zu prüfen, ob der Bedarf für eine neue Apotheke gemäß dem Apothekengesetz gegeben sind“, betont Präsident Jürgen Rehak. Das sei beim bestehenden Ansuchen aber nicht der Fall: „Die Gesetzesregelung ist völlig eindeutig. Bregenz ist mit fünf Apotheken bei 28.000 Einwohnern sehr gut versorgt.“

Bestehende Regelungen sinnvoll
Rehak hält die bestehenden Regelungen im Apothekengesetz für sinnvoll: Die Bedarfsprüfung führe zu einer flächendeckenden Versorgung in ganz Österreich. Die Konzentration der Apotheken im Stadtzentrum sei in Bregenz zwar unglücklich, weiß auch Rehak. „Doch die Distanzen sind minimal im Vergleich zu den Entfernungen im Bregenzerwald oder in anderen Tälern.“

In der Abwägung sprächen die Argumente klar für den Erhalt der bestehenden Regelung, so der Präsident der Apothekerkammer. „In Deutschland, wo es die von den Befürwortern der Weidach-Apotheke geforderte Niederlassungsfreiheit gibt, gibt es wesentlich weniger Apotheken im ländlichen Raum.“ Auch der Europäische Gerichtshof habe nicht die Bedarfsprüfung an sich kritisiert, sondern nur einen kleinen Teilaspekt, wie der Bedarf erhoben wird.

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