Der Verfassungsgerichtshof hatte entschieden, dass angebliche “amtliche” Empfehlungen zum Stimmverhalten in Tiroler Gemeinden nicht zulässig gewesen seien. Pilz hatte diesbezüglich die Bürgermeister von acht Gemeinden angezeigt, weil sie in amtlichen Schreiben zur Unterstützung der Wehrpflicht bei der Volksbefragung aufgerufen hatten. Es handelt sich dabei um die Bürgermeister aus Bezau (Vorarlberg), Ischgl (Tirol) und Altenburg (Niederösterreich) Matrei und Kartitsch (beide Osttirol), Zams und Terfens (Tirol) sowie Paffstätten. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos, zur Zeit der Volksbefragung Verteidigungsminister, reagierte gegenüber der APA indes nicht überrascht über den VfGH-Entscheid.
Verfassungsrechtlich in Ordnung
Es sei “klar” gewesen, dass die Befragung verfassungsrechtlich in Ordnung geht. Als Ergebnis hätte er freilich gerne ein “anderes” gehabt, räumte er ein. Die Mehrheit der Österreicher hatte sich bei der Volksbefragung im Jänner für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht ausgesprochen. (APA)
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