Im vergangenen Dezember war die junge Frau am Ende ihrer psychischen Kräfte. Sie hatte sich von ihrem Freund getrennt. Nach mehreren Flaschen Wein und Medikamenten ging sie in der kalten Winternacht auf den Balkon ihrer Wohnung in Wolfurt, an den Rest kann sie sich nicht mehr recht erinnern.
Fakt ist, dass der Angeklagte die Frau wenig später ohne Schuhe in der nasskalten Wiese vor dem Haus fand. Ob sie geklettert oder ausgerutscht war, ist nicht klar. Der Bursch stützte das Opfer und nahm sie mit nach Hause. Abwesend lag sie im Bett des jungen Mannes. Statt die Rettung oder den Arzt zu verständigen, näherte sich der Bursch der psychisch sichtlich Beeinträchtigten.
Er streichelte sie und schlief schlussendlich mit ihr. Als die Frau am nächsten morgen aufwachte, musste ihr der Bursch erzählen, was passiert war. Vor Gericht fiel es dem Opfer schwer, nochmals die Erinnerungen Revue passieren zu lassen. Vor Richter Othmar Kraft sprach sie von Gegenwehr, die Anklage zog somit auch Vergewaltigung in Betracht. “Freispruch von Vergewaltigung, schuldig wegen sexuellem Missbrauch der psychisch beeinträchtigten Frau”, befand das Gericht. Für die Erfüllung des Tatbestandes einer Vergewaltigung gab es zu wenig Beweise. “Für den Schöffensenat war offenbar nicht sicher, dass sich meine Mandantin aktiv wehrte”, so Opferanwalt Nicolas Stieger.
Vielmehr ging das Gericht von Wehrlosigkeit und psychisch bedingter Passivität aus. Somit konnte der Täter nicht wegen gewaltsamem Zwang zum Beischlaf verurteilt werden. Als zweites wurde der junge Mann wegen eines minderschweren Raubes verurteilt. Gemeinsam mit einem Spezi hatte er einem Passanten zehn Euro abgeknöpft. Drei Monate muss der bislang Unbescholtene in Haft, sieben weitere gabs auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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