Besonders die Abschmetterung in der Frage, ob Auslands-Vorarlberger bei der Landtagswahl wählen dürfen, ärgert den Bregenzer Anwalt Weh. Vor allem die Tatsache, dass der Verfassungsgerichtshof hier eine Entscheidung verweigert hat.
Vergleich mit Uni-Zugang
Das sei nicht das erste Mal, so Weh laut einem ORF. Er verweist auf die Entscheidung der EU, wonach der Zugang zu den Universitäten in Österreich für alle EU-Bürger möglich sein muss. Vielleicht könnte es auch in der Wahlrechtsfrage ein gleiches Erkenntnis geben, so Weh gegenüber Radio Vorarlberg.
Das würde bedeuten, dass die EU irgendwann ein Urteil fällen wird, dass Auslands-Vorarlbergern die Teilnahme bei der Landtagswahl ermöglicht
So lange möchte Weh aber nicht warten, er will eine Beschwerde bei der EU-Kommission einbringen. Es könne nicht sein, dass jeder Auslands-Vorarlberger persönlich vor dem Verfassungsgerichtshof Beschwerde einbringen muss. Das sei unzumutbar, so Weh.
Weh zuversichtlich
Weh gibt sich zuversichtlich, dass die Beschwerde Erfolg haben wird und verweist auf einen ähnlichen Fall bei der Arbeiterkammerwahl.
Dort wurde mit Hilfe der EU durchgesetzt, dass auch Immigranten sich wählen lassen dürfen, sofern sie kandidieren.
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