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Wegen zweifacher Vergewaltigung vor Gericht

Dornbirn - Ein schwerer Missbrauchsfall wurde am Montag am Landesgericht verhandelt. Ein 22-jähriger türkischer Hilfsarbeiter soll innerhalb von nur zwei Tagen zwei Frauen vergewaltigt haben. Der Prozess wurde vertagt. VOL Live 

Eine der Beiden verfolgte er sogar bis nach Hause.

 

Die erste Tat passierte am Samstag, dem 9. Juni auf dem Parkplatz hinter dem Lokal „Conrad Sohm“ in Dornbirn, dort wurde eine 32-Jährige vergewaltigt. Am darauf folgenden Montag, also nur zwei Tage später, eine 57-Jährige in ihrer Dornbirner Wohnung.

Der ersten Frau soll sich der Beschuldigte besonders hinterlistig genähert haben. Die Lokalbesucherin hielt Ausschau nach ihrer Freundin. Unter dem Vorwand, die Gesuchte auf dem hinteren Parkplatz gesehen zu haben, soll der einschlägig Vorbestrafte dann sein Opfer in den Hinterhalt gelockt haben. „Das Opfer bettelte, er möge von ihm ablassen“, so die Anklage. Der Mann habe das Flehen allerdings ignoriert. Seit diesem Vorfall benötigt die Misshandelte Medikamente um den Tag zu überstehen und hat Angst die Wohnung zu verlassen.

Das zweite Vergewaltigungsopfer machte sich gegen zwei Uhr morgens vom Lokal „Lokanta“ aus auf den Nachhauseweg. Ihren Verfolger bemerkte die 57-Jährige nicht. „Als ich die Wohnungstüre aufsperrte, stieß er mich hinein“, gibt die Frau später zu Protokoll. „Sei ruhig, sonst schneid ich dir den Kopf ab“, soll der Täter geschimpft und dem Opfer strähnenweise Haare ausgerissen haben. Vor Schmerz habe die Gepeinigte das Bewusstsein verloren.

Besonders tragisch: Beinahe wäre der Frau ihr Leid erspart geblieben. Ein Nachbar hörte angeblich die Schreie, glaubte aber an eine Auseinandersetzung unter Nachbarn und rief nicht die Polizei. Auch dieses Opfer leidet seitdem unter Schlafstörungen und Angstzuständen. „Hinsichtlich beider Vorfälle liegen positive Ergebnisse der gerichtsmedizinischen DNA-Gutachten vor”, so die Anklage.

Das psychiatrische Gutachten von Primar Reinhard Haller attestiert dem Angeklagten neben grenzwertiger Intelligenz eine ausgeprägte Persönlichkeitsstörung. Es beschreibt den Angeklagten als impulsiv-aggressiv, frustrationsintolerant-unkontrolliert und gemütsarm.

Prinzipiell wird der Angeklagte als zurechnungsfähig eingestuft. Eine Alternative zur Unterbringung in einer Anstalt für geistig Abnorme scheint es aus psychiatrischer Sicht – im Falle eines Schuldspruches – derzeit nicht zu geben.

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