Wegen des Verdachts der Belästigung von Reinigungsfrauen, deren Arbeit er zu kontrollieren hatte, ist der Vorarlberger Gebäudebetreuer eines teilstaatlichen Unternehmens seit 2017 suspendiert. Zudem wurde gegen den öffentlich-rechtlichen Bediensteten deshalb ein Disziplinarverfahren nach dem Beamtendienstrechtsgesetz eingeleitet.
Berührungen und SMS
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe drei Reinigungsfrauen einer Reinigungsfirma belästigt. Eine der Frauen gibt an, er habe ihr gegen ihren Willen im Dienst mehrmals an die Brüste gegriffen und einmal versucht, sie im Aufzug zu küssen. Eine andere Frau sagt, der Kontrolleur habe sie am Oberarm gestreichelt. Eine weitere Frau gab zu Protokoll, der Aufseher habe sie am Arm berührt.
Reinigungsfrauen berichteten zudem, der Gebäudebetreuer habe sie nach ihrer privaten Telefonnummern gefragt. Eine Frau sagte bei ihrer Befragung, er habe ihr in einer SMS geschrieben, sie sei eine wunderschöne Frau.
Die Disziplinarkommission des Finanzministeriums hat den Objektbetreuer wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstpflichten suspendiert und gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dagegen hat der Beschuldigte Beschwerden erhoben. Am Bundesverwaltungsgericht in Wien hat Richterin Brigitte Habermayer-Binder nun die beiden Beschwerden als unbegründet abgewiesen. Die Verwaltungsrichterin hat die Rechtmäßigkeit der Suspendierung und die Einleitung des Disziplinarverfahrens bestätigt. Jetzt kann sich der Beschuldigte noch mit außerordentlichen Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof in Wien wenden.
Der Beschwerdeführer bestreitet sämtliche Vorwürfe. Erst in seinen Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht behauptete er, er habe eine intime Beziehung zu jener Reinigungsfrau unterhalten, die ihm die schwerwiegendsten Vorwürfe macht. Sie räche sich nun mit falschen Angaben dafür, dass er das Liebesverhältnis beendet habe.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat ihr wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung geführtes Ermittlungsverfahren eingestellt. Dazu kam es angeblich auch deshalb, weil eine der Frauen der Staatsanwaltschaft keine Ermächtigung zur Strafverfolgung gegeben hat.
Bertram Grass, der Bregenzer Anwalt des Beschuldigten, erklärt sich die aus seiner Sicht falschen Vorwürfe gegen seinen Mandanten so: Es habe wohl einigen Damen nicht gepasst, dass er genau auf die Reinigung und die Arbeit geachtet habe.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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