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Wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt

Zwei 19-jährige Burschen aus Thüringerberg sind wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung rechtskräftig zu sechs bzw. sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Ungewohnte Tragweite erreichte eine Schmieraktion von zwei Jugendlichen gestern mit der Verhandlung vor dem Feldkircher Schwurgericht. Denn die zwei Lehrlinge hatten nicht irgendwas, sondern nationalsozialistische Symbole und Parolen an Thüringerberger Hauswände geschmiert. Das zog eine Schwurgerichtsverhandlung wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach sich.

Nazi-Schmierereien

Die beiden heute 19-jährigen Burschen aus Thüringerberg und St. Gerold feierten im Juli vergangenen Jahres mehrere Tage lang durch. Schließlich hatte der Thüringerberger Lehrling gerade seine Abschlussprüfung bestanden. „Irgendwie”, so die Angeklagten vor Richter Wilfried Marte, seien sie nach viel Bier auf die Idee gekommen, mit einem roten Filzstift bewaffnet durchs Dorf zu ziehen.

In besagter Nacht schmierten die jungen Männer, die sich damals der Skinheadszene zugehörig fühlten, Hakenkreuze, SS-Symbole und Nazi-Parolen auf einen Opferstock, die örtliche Telefonzelle, auf die Busplantafel, Wohnhäuser, Autos sowie örtliche Geschäfte und Betriebe. Sie hatten auch einen Schriftzug beim Gemeindeamt angebracht: „Herr Bürgermeister, sie sind ein Verräter!”.

Schon vor der gerichtlichen Verfolgung wurde die Angelegenheit in der 700-Seelen-Gemeinde am Eingang des Wlasertals bereinigt. Der aus dem Ort stammende Angeklagte zog von Geschädigtem zu Geschädigtem, gab die Tat zu, entschuldigte sich und griff – wo möglich – zu Pinsel und Farbe. Entschuldigung beim Bürgermeister inklusive. „Wir haben nichts mehr mit den Skinheads zu tun. Das ist vorbei”, so einer der beiden Angeklagten. Verteidiger Alexander Juen skizzierte die Burschen als „Mitläufer und Hinterbänkler, die niemals Speerspitzen der Vorarlberger Skinheads waren”.

Staatsanwalt Dr. Franz Pflanzner: „Ich will keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit eines Geschworenengerichts bei solchen Fällen beginnen, aber man darf diese Straftaten nach dem Verbotsgesetz auch nicht bagatellisieren.” Pflanzner empfahl, den Strafrahmen bis zehn Jahre Haft nicht auszuschöpfen und ein Minimalurteil von 6 Monaten auf Bewährung zu fällen.

Minimale Strafe

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Wilfried Marte folgte bei der Verurteilung der Staatsanwaltschaft und sprach die Urteile auf Bewährung aus. Sechs Monate für den Thüringerberger, sieben Monate für den St. Gerolder – weil er in der Tatnacht auch ein Auto zerkratzt hatte. Die beiden unbescholtenen jungen Männer zeigten sich geständig und akzeptierten das Urteil knapp mit den Worten: „Passt.”

Nationalsozialistische Wiederbetätigung wird wie Raub oder Mord immer vor einem Schwurgericht verhandelt.

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