Der Arbeiter hatte im März vergangenen Jahres seinen 26-jährigen Freund aus Eifersucht niedergeschlagen und zu Tode gewürgt. Die Geschworenen befanden den Angeklagten einstimmig des Mordes für schuldig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die beiden jungen Männer kannten sich seit ihrem zwölften Lebensjahr. Beide kamen mit Drogen und Alkohol in Kontakt, die Sucht wurde zu ihrem größten Problem. Auch an jenem verhängnisvollen Abend waren vier Flaschen Wodka und eine Menge Tabletten im Spiel. Wegen einer Frau, die offenbar beiden Männern gefiel, kam es schließlich zu dem tödlichen Streit.
Der 27-Jährige geriet dermaßen in Rage, dass er seinen schwer berauschten Freund schlug. Dieser fiel gegen einen Heizkörper, der Angeklagte beugte sich über den Bewusstlosen und würgte den Mann zu Tode. “Ich grub meine Finger regelrecht in seinen Hals”, erinnerte sich der Mann. Gerichtsmediziner Richard Scheithauer erklärte vor Gericht, dass Sauerstoffmangel, hervorgerufen durch Gewalteinwirkung gegen den Hals, die Todesursache war.
Gerichtspsychiater Reinhard Haller bescheinigte dem Angeklagten, zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen zu sein, und beschrieb den 27-Jährigen als Menschen voller Minderwertigkeitskomplexe. Der fünffach Vorbestrafte gab den Tathergang im Wesentlichen zu, beteuerte aber, dass er gewisse Dinge nicht mehr genau wisse.
Die Geschworenen waren nach zweistündiger Beratungszeit überzeugt, dass der Drogenabhängige seinen Freund töten wollte. Der Variante “Körperverletzung mit tödlichem Ausgang” schenkten sie keinen Glauben. Weil der Mann wusste, dass er unter Alkoholeinfluss aggressiv wird, konnte seine Alkoholisierung in der Tatnacht nicht als mildernder Umstand gelten. “Als mildernd war einzig und allein das Geständnis zu berücksichtigen”, so der vorsitzende Richter Peter Mück. Der Mutter des Getöteten wurden 22.700 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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