Der Vorfall hat sich demnach am 7. April zugetragen, als der Schubhäftling Bakary J. nach Gambia ausgeflogen werden sollte.
Die Überstellung des Mannes zum Flughafen habe sich zunächst problemlos dargestellt, beim Einsteigen habe sich der Häftling dann widersetzt, worauf die Abschiebung abgebrochen wurde. Als der Häftling wieder zum Polizeianhaltezentrum transportiert wurde, sollen die Tätlichkeiten passiert sein.
Die Beamten erstatteten Anzeige wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt. J. erhob allerdings Misshandlungsvorwürfe gegen die Beamten des Abschiebeteams. Bei den Erhebungen durch das Büro für besondere Ermittlungen der BPD Wien hätten sich konkrete und von den Beamten vorerst nicht zu widerlegende Verdachtsmomente ergeben, hieß es.
Er musste sich auf den Boden hockerln und ist insofern bedroht worden, als man mit dem Auto auf ihn losgefahren ist. Er wurde auch nieder gestoßen und ist geschlagen worden, umschrieb Staatsanwalt Jarosch die Verdachtslage, der vom Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) nachgegangen wird.
Der Vorfall war von der Ehefrau des Schubhäftlings, einer gebürtigen Wienerin, angezeigt worden. Die Verletzungen des Mannes sind objektiviert. Er ist von einem Amtsarzt angeschaut worden. Sie sind eher geringfügiger Natur und strafrechtlich betrachtet noch als leicht einzustufen, meinte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Eine Sachverhaltsdarstellung wurde an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt. Weiters wurde Disziplinaranzeige erstattet und der Menschenrechtsbeirat informiert.
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