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Wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

Wegen sexuellen Missbrauchs musste sich ein 60 jähriger Frühpensionist vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Der Mann wurde zu einem Jahr verurteilt.

Interessantes Detail am Rande: Andreas Brandtner, der als Bestellter Verfahrenshelfer agierte, berief sich bei seinem Plädoyer auf das Urteil des Oberlandesgerichts gegen den ehemaligen Fußballtrainer. „Wenn das laut Gericht nicht so schlimm war, dann können es die Taten meines Mandanten auch nicht gewesen sein,“ so der Verteidiger. Vorsitzender Richter Peter Mück blieb davon unbeeindruckt, von diesem Urteil des OLG werde man sich nicht beeinflussen lassen. Mehr dazu lesen Sie morgen ausführlich in der Neuen.

Der Campingplatz Neu Amerika in Bregenz war im Juli dieses Jahres Schauplatz einer „Riesenschweinerei“, wie es Staatsanwalt Rainer Fitz ausdrückte. Der Mann hat fünf Mädchen zwischen vier und 10 Jahren schwer sexuell missbraucht. Das Ganze beruhte auf Erpressung: Weil die Mädchen ihm gebeichtet hatten, geraucht zu haben, hatte der Mann sie in seiner Gewalt, und das nutzte der 60 Jährige schamlos aus. Mit angehängt wurde ein vorheriger sexueller Missbrauch an dem damals vierjährigen Mädchen aus dem Jahr 2000. Damals wurde das Verfahren gegen den Frühpensionisten wegen Mangels an Beweisen eingestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wesentlich milder bestraft

Ein zweiter Fall vor dem Landesgericht Feldkirch wurde heute wesentlich milder bestraft. Hier war es nicht zu sexuellem Missbrauch gekommen, wenn auch eindeutig der Versuch dazu nachgewiesen werden konnte. Ein 32 jähriger schweizer Hilfsarbeiter hatte im April in Hard zwei zwölfjährigen Mädchen Geld geboten, damit sie sexuelle Handlungen an ihm vornehmen sollten. Entrüstet wiesen dies die Kinder zurück, woraufhin der Mann sein Angebot verdoppelte. Auch dann blieben die Mädchen standhaft. Der Mann hatte den sexuellen Mißbrauch geplant: Er hatte die Kennzeichen seines Autos abmontiert. Drei Monate bedingt und 10.000 Euro unbedingt, so das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. Unbescholtenheit und sein Geständnis sowie die sozialpsychologische Behandlung führten zu diesem Urteil.

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