Dabei schoss der 82-Jährige seinem Nachbarn in den Oberschenkel. Heute wurde der bislang Unbescholtene zu zehn Monaten bedingter Haft sowie einer unbedingten Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Streitigkeiten in dieser Mehrparteienwohnanlage sind Legende, kommentiert Richter Peter Mück die Hintergründe für die Tat. Unter anderem wegen Kindergeschrei hatte sich der von Krankheit gezeichnete Angeklagte in der Vergangenheit bereits mehrfach beschwert. Im Stiegenhaus stand er dann plötzlich seinem Kontrahenten, einem 37-jährigen Vater von zwei Kindern gegenüber. Der geübte Schütze nahm seine Pistole, zielte auf das Bein des Mannes und schoss.
Der Verletzte musste wegen dieses Durchschusses operiert werden. Seinen Job als Kraftfahrer kann er kaum mehr ausüben. Seine 16-jährige Tochter musste alles mit ansehen. Sie war als Zeugin geladen und weinte. Das Opfer hofft, dass der Schütze nun ausziehen muss, das ist allerdings fraglich, weil er eine Eigentumswohnung besitzt. Dem Opfer wurden 3000 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Von Christiane Eckert)
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