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Wasserwirtschaft: Neuerlicher Angriff auf Länderinteressen

Bregenz - Der Wasserwirtschaft droht diesmal auf Verfassungsebene ein massiver Angriff des Bundes auf die Länderinteressen.

“Geht es nach dem Willen des Bundes, soll den Ländern nun durch eine Verfassungsänderung die Zuständigkeit für den Wasserbau und damit auch für den Hochwasserschutz entzogen werden”, kritisiert Wasserlandesrat Dieter Egger. Die rasche Handlungsfähigkeit der Länder wird damit zum Nachteil der betroffenen Menschen eingeschränkt. Dieser hemmungslose Zentralisierungsdrang des Bundes erfordere den massiven Widerstand der Länder.

Eine Zentralisierung des Wasserbaues beim Bund bringt eine deutliche Verschlechterung für die betroffenen Menschen. Programmplanung, Prioritätenreihung und Projektabwicklung liegen damit im fernen Wien und sind dem unmittelbaren Ländereinfluss entzogen. Darunter wird die rasche Projektabwicklung ebenso leiden wie auch die lokalen und regionalen Bedürfnisse im Hochwasserschutz. Der bürokratische Gesamtaufwand wird steigen. “Für den Hochwasserschutz bringt ein solcher Schritt weder einen fachlichen noch einen faktischen Nutzen”, bringt es Landesrat Egger auf den Punkt.

Konkret geht es dabei um den Artikel 102 Bundesverfassungsgesetz, der jene Angelegenheiten regelt, die unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden können. Die Neufassung dieses Artikels 102 sieht vor, dass künftig die gesamten Angelegenheiten des Wasserbaues unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden können.

Die Besorgung der Aufgaben im Wasserbau wurde im Jahre 1969 per Verordnung den Ländern übertragen und seither von diesen erfolgreich wahrgenommen. Bei Aufgaben mit derart starkem regionalen Bezug und Interesse, sei dies auch der einzig sinnvolle und richtige Weg. “Was der Bund mit seiner Wasser-ASFINAG angedacht hat, will er nun über die “Hintertüre” einer Verfassungsänderung bewerkstelligen”, ist Egger überzeugt. Solchen Zentralisierungswünschen müsse von den Ländern mit aller Macht ein Riegel vorgeschoben werden.

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