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Was viele Hörbranzer über das Raststättenprojekt gar nicht wissen...

Eine Entscheidung für Generationen
Eine Entscheidung für Generationen

Die Asfinag veröffentlichte 2008 nach dem nicht realisierbaren “Gewerbeparkprojekt” auf dem Gelände des ehemaligen Autobahnzollamtareals Hörbranz/Lindau Presseberichte, dass an einem einreiseseitigen Raststättenkonzept weitergearbeitet werde. Der Unterausschuß “Nachnutzung des ehemal. Autobahnzollamts” der Hörbranzer Gemeindevertretung gelangte in den Jahren danach zur Überzeugung, dass ein Raststättenprojekt unbedingt ein- und ausreiseseitig anzubinden sei. Mit dieser Vorgabe hatte sich die Asfinag im Ausschreibungsverfahren mit Plänen von 2 Projektwerbern auseinandergesetzt.
Die deutsche Beschleunigungsspur reicht weit nach Österreich herein und nach neuesten Verkehrssicherheitsgesetzen wäre es nicht mehr zulässig wie bisher die Lindauer Auffahrt als Beschleunigungsspur und parallel dazu dieselbe Strecke als Entschleunigungsspur zum Abfahren zur heutigen Vignettenverkaufsstation (ev. späteren Raststätte) zu nutzen. Keine ganz leichten Voraussetzungen für die Verkehrsplaner der punkteüberlegenen Raststätte Hörbranz GmbH (Besch & Partner, die schon Scheier I und II in Hörbranz verantworten), besonders auch weil die Asfinag die Geschwindigkeit von 60 km/h auf 100 km/h oder 110 km/h erhöhen will um zukünftig in die beiden Tunnelröhren zu fahren und es eine dementsprechendere Entflechtungsstrecke dazwischen benötigt.
Resultat ist einreiseseitig nun, dass zB ein holländischer Wintersporttourist für eine Kaffeepause auf dem Weg ins Montafon von Lindau kommend erst einmal an der zukünftigen Raststätte vorbei fahren muss, beinahe schon in Lochau am untersten Ende des ehemaligen Autobahnzollamtareals in einer scharfen Kurve über eine Großtankstelle zurück in die Richtung geleitet wird, aus der er gerade kam. Am oberen Ende bei der Leiblach, als bei Lindau, kann er dann parken. Nach der Pause fährt er wieder die gesamte Wegstrecke zurück in Richtung Pfändertunnel. Besonders die Wiederauffahrt zur Autobahn A14 macht den Anrainern Sorgen, denn die Wegeführung wird nicht auf dem bestehenden verbauten Areal verbleiben, sondern es müßte außerhalb des Areals mit einer beinahe 4%igen Steigung eine Gemeindestraße und die Freifläche, welche heute als schützender Puffer zwischen Autobahn und Wohngebiet der Parzelle Leiblach agiert, in Autobahn bzw. -zufahrt umgewidmet werden. Der 1. Umwidmungsbeschluß dazu liegt einstimmig vor, allerdings damals noch anhand von Skizzen. Laut Aussage eines unabhängigen Verkehrsexperten sollte eine gut geplante Raststätte parallel in Fahrtrichtung betrieben werden. Der Flächenverbrauch wäre sparsamer, es entstehen deutlich weniger leer gefahrene Kilometer.
Ausreiseseitig ergibt sich ein noch kritischeres Bild: Ein ausreisender LKW beispielsweise, fände laut vorliegender Planung an einer der (nur) 3 Zapfsäulen die Möglichkeit zu tanken. Sind die Preise marktgerecht, müßte nicht mehr auf das Ortsgebiet Hörbranz zu Scheier I und II (heutige TK) abgefahren werden. Ein Vorteil für die oft verstopfte Ortseinfahrt und die gefährliche Krüzastraße. Zu Bedenken gibt jedoch die kleine Anzahl an Zapfsäulen und die 3%ige Umsatzpacht, die an die Asfinag zu entrichten sind. Ein Rückstau nach dem Pfändertunnelareal bei der Vignettenkontrolle der Asfinag auf Spur 1 ist unangenehm, Fahrzeuge stauen sich immer wieder zurück bis vor das Portal und versperren die Ausfahrt Hörbranz/Lochau (vgl. Unfall vor wenigen Tagen). Die Anrainerinitiative sorgt sich, dass aufgrund der vorliegenden Planung entweder die LKWs anstehen um günstig noch zu tanken bevor sie nach Deutschland weiterfahren oder aber, dass keine Entlastung sondern eine weitere Ausbreitung an Tanktourismus in Hörbranz entstehen wird und ein weiterer neuralgisch schwieriger Punkt entstehen könnte.
Ein ausreisender deutscher Tagesgast mit seinem PKW z.B., der auch bei der abendlichen Rückfahrt noch günstig tanken will, würde gar von der Autobahn herunter vorbei an der LKW-Tankstelle in der Fahrtrichtung Westen über einen Kreisverkehr – ohne in den Plänen ersichtlichen Lärmschutz auf die Gemeindestraße Amerikaweg in Richtung Südwesten geleitet werden, durch die Unterführung auf die Einreiseseite zurück gelotst in Gegenrichtung Osten, muss vorfahren bis zur einreiseseitigen Tankstelle und von dort in Kehrtwendung wieder den Amerikaweg Richtung Westen zurück über die Unterführung in Richtung Osten um dann beim Kreisverkehr wieder einzuschlagen Richtung Lindau, Westen, um auf die A14 Richtung München wieder auffahren zu können.
Viele Kilometer im Labyrinth müßten zurückgelegt werden. Es entstünde Gummiabrieb, CO2, Feinstaub, Lärm usw. zusätzlich zu den zu erwartenden 20.000 (!)
Fahrzeugen mehr, die lt. Prognose der Asfinag zukünftig allein durch die Öffnung der zweiten Pfändertunnelröhre angezogen werden. Die Vignettenverkaufsstation zählt heute ca. 3.000 Kunden am Tag. Eine attraktive Raststätte und Tankstelle noch vor den konzentrationsintensiven Tunnelröhren könnte zw. 7.000 und 10.000 Fahrzeugen täglich/nächtlich bedienen. Jeder eingesparte Kilometer wäre wertvoll, nicht nur für die umliegenden 3 Wohngebiete. Bei der häufig vorliegenden Westwindlage werden Geräusche, unsichtbare Abgase und Feinstaub usw. direkt ins Dorfzentrum von Hörbranz ziehen.
Zweiter Kritikpunkt der österreichischen und deutschen Anrainerinitiative ist, dass bestehende Flächen wie der betonierte Abstellplatz, das deutsche Zollamtsgebäude und ein längst abgeschriebenes Speditionsgebäude (Schimmelpilz) nicht für eine andere Anordnung der Raststättenflächen in Betracht gezogen werden.
Der Amerikaweg stünde der Bevölkerung zukünftig weder als Fahrweg ins und aus dem Wohngebiet noch als Radweg für die Leiblachtaler an den Bodensee und wieder zurück zur Verfügung. Der Radweg wird in den Plänen in der als Natura 2000-Schutzgebiet ausgewiesenen Leiblach eingezeichnet. Er gälte wohl kaum überflutungssicher noch täglich für den Schüler- bzw. Berufsradverkehr einsatzbereit. Da in diesem Gebiet bereits 4 Großtankstellen für Staus und zum Teil rücksichtsloses Fahrverhalten verantwortlich sind, ist es schier unverständlich, dass man diese wichtige Ausweichsverbindung seitens der Gemeindevertreter einfach in Aussicht gestellt hat.
Es bleibt abzuwarten, ob die Fachabteilungen des Amts der Vorarlberger Landesregierung die Auswirkungen der vorgeschlagenen Flächenwidmungsplanänderung ähnlich positiv und unbedeutend für die Bevölkerung beurteilen und welche Stellungnahmen zum von den Projektwerbern erarbeiteten und von den Anrainerinitiativen als “geschönt” und “verharmlosend” bezeichneten Umweltbericht abgegeben werden.

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