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Schockierende Gebühren: Hausverwaltung verlangt 1.796 Euro für Mietvertragsverlängerung

Hohe Vertragserstellungskosten von Hausverwaltung
Hohe Vertragserstellungskosten von Hausverwaltung ©Canva; handout/privat
Dass Mietpreise in den letzten Jahren rasant gestiegen sind, ist vielen von uns bekannt. Doch was ich kürzlich erleben musste, hat mich schlichtweg schockiert.

Ich erhielt einen unscheinbaren Brief von meiner Hausverwaltung. Nach vier Jahren in meiner aktuellen Wohnung war es Zeit für eine Vertragsverlängerung – oder vielmehr die Neuauflage meines Mietvertrages.

Hohe Kosten für Vertragserstellung

Laut Arbeiterkammer Vorarlberg ist eine solche Verlängerung nicht kompliziert. Ein Zweizeiler, eine Unterschrift, und alles sollte geregelt sein. Die Realität sieht bei manchen Hausverwaltungen jedoch ganz anders aus.

Meine Hausverwaltung verlangt eine satte Gebühr von 1.796 Euro für die Neuauflage des Vertrages. Und das Schlimmste: Nachdem das Schreiben am 18. September bei mir ankommt, habe ich nur eine Woche Zeit, diese Summe zu begleichen, ansonsten gilt mein Mietvertrag als gekündigt!

©Handout/Privat

Verwirrt und wütend wende ich mich an die Arbeiterkammer, in der Hoffnung, hier Unterstützung zu finden. Sie erklären mir, dass sie selbst mittlerweile pro Woche bis zu zehn Anrufe, mit Beschwerden bezüglich derselben Hausverwaltung zu tun haben.

Zu meinem Entsetzen wird mir mitgeteilt, dass solange der Mietvertrag nur teilweise und nicht zur Gänze unter dem Mietrechtsgesetz (MRG) steht, die Hausverwaltung bzw. der Anwalt, welcher diesen Vertrag aufsetzt, im Grunde verlangen kann, was er will. In diesem Fall den Höchstbetrag – auch wenn solch eine Summe aus meiner persönlichen Sicht als moralisch fragwürdig betrachtet wird.

Von 140 Euro auf 1.796 Euro

Gespräche mit meinen Nachbarn offenbarten, dass diese schon im Vorjahr eine Gebühr für ihre Mietvertragsverlängerung bezahlten: um die 600 Euro, mit den fast gleich hohen Mietkosten, die ich habe.

Ein Blick in meine Unterlagen zeigt, dass ich für die Erstellung meines ersten Mietvertrages, vor vier Jahren, nur 140 Euro bezahlte. Allerdings hatte ich damals auch eine Vermittlungsprovision von zwei Monatsmieten zu zahlen, die nun – dank neuer Gesetzeslage – für Mieter entfallen wird.

Nachdem ich meine Hausverwaltung per E-Mail und Telefon um eine persönliche Stellungnahme gebeten habe, wurde mir mitgeteilt, dass meine Anfrage derzeit bearbeitet wird. Immerhin.

Vermieter mit Herz

Nun kommt zum Glück die unerwartete Wende: Mein Vermieter nahm Kontakt mit mir auf und zeigte sich schockiert über die Forderungen der Hausverwaltung. Er habe von diesen Gebühren nichts gewusst und auch nichts dergleichen vereinbart. Er versichert mir, dass ich in der Wohnung bleiben kann und er die Angelegenheit regeln wird, die Zusammenarbeit mit dieser Hausverwaltung will er beenden.

Bei Unsicherheiten und Unstimmigkeiten ist es sehr wichtig sich Unterstützung zu suchen. Es mag zwar nervenaufreibend und mühsam sein, aber am Ende kann es sich doch noch lohnen.

(VOL.AT)

Haben Sie auch ähnliche Erfahrungen gemacht oder erleben derzeit Ähnliches? Dann schreiben Sie mir an natascha.griswold@russmedia.com

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