Im Gespräch mit dem Polizeipressesprecher der Wiener Polizeidirektion, Kontrollinspektor Patrick Maierhofer, wurde schnelle und kompetente Antwort auf ebendiese Fragestellung gegeben. Zunächst gilt zu beachten, das die Ermittlungen der Polizeibeamten für ein weiteres Vorgehen abgeschlossen sein müssen – was grundsätzlich schon einige Zeit aufgrund zahlreicher Variablen in Anspruch nehmen kann. Auch die “Schwere” des Deliktes muss einer Bewertung durch die Beamten unterzogen werden.
Mehrfach von Maierhofer angesichts der Relevanz erwähnt wurde jedenfalls die Tatsache, dass eine Veröffentlichung von Bildmaterial immer als letzte Maßnahme gesehen werden muss, weil es sich dabei um einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handelt. Nur wenn Ermittlungen nicht mehr als zielführend zu erachten sind, wird dieses Mittel als letzte Instanz angewandt.
(Red.)
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