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Warten auf Entscheidung

Feldkirch, Innsbruck - Noch keine Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck gibt es laut leitendem Staatsanwalt Dr. Franz Pflanzner bezüglich des Bludenzer Triebtäters.

Dieser soll zwei sieben- und achtjährige Mädchen in seiner Wohnung in der Bludenzer „Zitronensiedlung“ sexuell missbraucht haben.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits vor vier Wochen Beschwerde beim Oberlandesgericht eingereicht, weil der 46jährige Bludenzer von einem Untersuchungsrichter aus der U-Haft entlassen wurde. Der Richter hatte einen dringenden Tatverdacht verneint, nach Meinung der Staatsanwaltschaft sei dieser aber vorhanden. Sie hat beantragt, den mehrfach vorbestraften Kinderschänder bis zur Verhandlung wegen Wiederholungsgefahr wieder in Haft zu nehmen.

Kein Termin für Prozess

Laut allgemeiner Auskunft beim Gericht in Innsbruck könnte die Dauer bis zur Entscheidung mit urlaubsbedingten Abwesenheiten zu tun haben, für eine Stellungnahme zum konkreten Fall war aber gestern niemand beim OLG zu erreichen.

In der Zwischenzeit ist der Verdächtige weiterhin auf freiem Fuß. Einen Termin für die Verhandlung gibt es noch nicht, die Sache ist derzeit noch im Stadium der Voruntersuchung.

Mit Bonbons gelockt

Der 46-jährige Mann war am 17. Juni verhaftet worden, nachdem er die Achtjährige laut Polizeiermittlungen in seiner Wohnung schwer sexuell missbraucht hatte. Er hatte das Mädchen zuerst auf dem Spielplatz beobachtet und sie laut den Ermittlungen der Polizei Bludenz mit Süßigkeiten angelockt. Der Untersuchungsrichter hatte nach der Befragung des Opfers den dringenden Tatverdacht verneint.

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