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Warnwestenpflicht, Strafen ab Montag

Das Ende der „Schonfrist“ für das Mitführen einer Warnweste naht: Bis 1. August 2005 werden Autofahrer, die keine dabei haben, von der Polizei nur abgemahnt, danach gibt es eine Geldstrafe in Höhe von 14 Euro.

Nach Beobachtungen der Verkehrsabteilung nehmen die Vorarlberger Autofahrer die Warnwestenpflicht ernst. „Ich habe selten eine verkehrsrechtliche Verordnung erlebt, bei der es so viel Akzeptanz von der Bevölkerung gegeben hat, bisher wurden nur wenige Abmahnungen ausgesprochen“, berichtet Gerhard Ellensohn, Chef der Verkehrsabteilung.

Allerdings seien neben den vielen bereits ausgerüsteten Vorarlbergern auch immer noch einige Lenker ohne Weste unterwegs. Vor In-Kraft-Treten der Warnwestenpflicht ab dem ersten Mai hatten sich 85 Prozent der österreichischen Autofahrer bereits mit reflektierender Schutzkleidung eingedeckt. Vorschriften Das Gesetz schreibt vor, dass nur eine reflektierende Schutzkleidung mitgenommen werden – und zwar für den Lenker. Dieser muss bei jedem Anlass, zu dem er das Fahrzeug verlässt, um auf den Pannenstreifen zu gehen, die Warnweste anziehen. „Aber es ist aber aus Sicherheitsgründen ratsam, auch für die Mitfahrer eine Weste dabei zu haben“, so Ellensohn. Jeder, der auf Autobahnen oder Schnellstraßen das Fahrzeug verlässt, ist verpflichtet, Warnkleidung zu tragen. Die Westen am besten im Handschuhfach aufbewahren, rät die Polizei. Auf Landstraßen außerorts herrscht Westenpflicht in Gefahrensituationen. Wichtig: die Westen müssen die Euronorm „EN 471“ erfüllen. Ob dem so ist, sieht man im Etikett der Jacke.

Warnwestenpflicht

Für alle Passagiere sind EN 471-Warnwesten vorgeschrieben. „VN“-Abo-Vorteilsaktion: Warnwesten gibt es für „VN Abonnenten gegen Vorlage der Abo-Vorteilskarte für 2 Euro pro Stück am Empfang des Vorarlberger Medienhauses in Schwarzach.

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