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Warnung vor Halloween-Terror

"Süßes oder Saures": Heute Nacht erwartet das Landespolizeikommando Vorarlberg eine Zunahme von Polizeieinsätzen. Der Grund ist das Halloween-Fest.

Anfangs waren es verkleidete Kinder, die durch die Straßen zogen und ihren Spaß daran hatten, an den Haustüren zu klingeln und um Süßigkeiten zu bitten. „Trick or Treats“ („Süßes, sonst gibt’s Saures“) lautet der typische Spruch. Weigert sich der Hausbesitzer, muss er mit einem „kindlichen Streich“ rechnen. So manche „kindlichen Streiche haben jedoch die Toleranz- und Gesetzesgrenzen überschritten.

„Im vergangenen Jahr erhielten die verschiedenen Polizeiinspektionen zum Halloween-Fest zahlreiche Beschwerden von Personen, die durch Unfug und Sachbeschädigungen betroffen waren“, sagt Markus Amann vom Landespolizeikommando Vorarlberg in Bregenz. „In mehreren Fällen wurden Hausfassaden und Autos durch Eier, Senf und Ketchup beschmiert. Weiterer Unfug wurde durch das unkontrollierte Abbrennen und Werfen von Feuerwerkskörpern festgestellt.“

„Nicht mehr lustig“

In Bludenz zum Beispiel wurde mit einem Gartenschlauch durch das offene Fenster eines Hauses gespritzt. Der Schaden war beträchtlich. Es gab auch Beschwerden, weil Kinder und Jugendliche an der Haustür lästig oder hartnäckig waren. „Das ist nicht mehr lustig, wenn Türen repariert werden müssen oder Leute geschlagen werden“, betont ein Beamter der Polizei in Feldkirch: „Eine ungute Entwicklung.“

Schulpartys abgesagt

Etliche Schulen haben ihre Halloweenpartys heuer abgesagt. „Zur Strafe“, sagt ein Erzieher einer Volksschule in Bregenz: „Manche Kinder haben vor der Schulfeier Hauswände verschmiert und Mitschüler geschlagen. Wir haben den Kindern deutlich gemacht, dass die Halloweenparty deshalb nicht stattfinden wird.“ An etlichen Schulen versuchte man Kinder und Jugendliche über den „Sinn“ von Halloween aufzuklären, nachdem es im Vorjahr zu massiven „Ausschreitungen“ mit Eiern und Obst gekommen ist. „Die Polizei“, so Amann, „sieht sich keinesfalls als Spielverderber. Wenn allerdings unter dem Deckmantel von ‘Halloween’ Straftaten begangen und unbeteiligte Personen belästigt werden, dann ist das ein deutliches Zeichen, dass die vielfach gar nicht mehr so ‘kleinen Geister’ nur auf eine Gelegenheit des ‘schrankenlosen Austobens’ warten.“


Strafbare Handlung

  • Geschützt und gestärkt in der Gruppe lassen sich offensichtlich manche Kinder und Jugendliche zu Dingen hinreißen, die bei Licht betrachtet eindeutige Straftatbestände sind. Wer Farbe auf eine Wand schmiert, begeht eine Sachbeschädigung, wer einen anderen vorsätzlich schlägt, begeht eine Körperverletzung.
  • Das Delikt der Sachbeschädigung wird durch ein „Brauchtum“ nicht aufgehoben!

  • Im Sinne der Kriminalprävention empfiehlt der Kriminalpolizeiliche Beratungsdienst: Gegenstände (Gartenmöbel) nicht im Freien (Gärten, Terrassen usw.) stehen zu lassen.
  • Beleuchtung von Einfahrten oder Gärten überprüfen bzw. montieren (eventuell in Verbindung mit Bewegungsmeldern).
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