Die Asphaltierpartie versucht mit folgender Masche Aufträge an Land zu ziehen: Sie hätten gerade bei einer anderen Baustelle Asphaltmischgut übrig und würden die Arbeit um 20 Euro pro Quadratmeter durchführen. Darüber hinaus ist die Qualität der Straßenbeläge mangelhaft.
Zwar ist Arbeit des Asphaltierens ein freies Gewerbe und kann somit ohne große Einschränkungen durchgeführt werden – jedoch zu behaupten, dass die Arbeiten “im Auftrag der Stadt” durchgeführt werden, ist rechtswidrig. (Red.)
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